Beschluss: Kenntnis genommen

Das Archäologische Zentrum Hitzacker hat sich ohne Erfolg an der Museumsregistrierung in Niedersachsen und Bremen 2012 beteiligt. Der Ablehnungsbescheid, der die Gründe erkennen lässt, liegt den Anwesenden vor. Rechtsmittel sind nicht vorgesehen.

Frau Steckelberg weist darauf hin, dass die Ablehnungsgründe grundsätzlich als Ko-Kriterien für alle Freilichtmuseen und Museen mit saisonalem Betrieb zu werten sind. Dieses hat förderrelevante Konsequenzen. Aus diesem Grunde ist eine Weitergabe des Ablehnungsbescheides an den Nds. Städtetag beabsichtigt.