Rf Ramm fragt, ob die Stellungnahme der Polizei im Rahmen der Erteilung der verkehrsbehördlichen Anordnung zu den geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen den Anwohnern der Gartower Straße zur Kenntnis weitergegeben werden darf.

 

FBL Hesebeck antwortet, dass eine Weitergabe aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.