Die Straße, die von Riebrau an die L 256 führt, hat eine neue Fahrbahndecke bekommen. Durch entsprechende Beschilderung soll allerdings die Benutzung der Straße so geregelt werden, dass PKW die Straße befahren dürfen, landwirtschaftliche Fahrzeuge und LKW jedoch nicht. Die Holzabfuhr aus der Göhrde darf aber über diese Straße abgewickelt werden. Die bestehende Regelung, dass LKW und Busse diese Straße nicht benutzen dürfen, ist nachvollziehbar. Für Landwirte, die die Straße befahren wollen, sollen angeblich Passierscheine ausgegeben werden.

Nun stellt sich die Frage, wer die Fahrzeuge kontrolliert, ob die Forstarbeiter polizeiliche Befugnisse haben, auf wen die Bescheinigung ausgestellt ist, usw.

Missfallen löst auch die Tatsache aus, dass der Holztransport bei anderen Gebieten der Landesforst und auch aus der Göhrde über die Wirtschaftswege und Straßen der Gemeinde abgewickelt wird. Hier muss der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten.

Entsprechende Schreiben sind an den Landkreis und an die Forstverwaltung Göhrde gegangen.