Sitzung: 27.11.2012 Rat der Gemeinde Zernien
Die Straße, die von Riebrau
an die L 256 führt, hat eine neue Fahrbahndecke bekommen. Durch entsprechende
Beschilderung soll allerdings die Benutzung der Straße so geregelt werden, dass
PKW die Straße befahren dürfen, landwirtschaftliche Fahrzeuge und LKW jedoch
nicht. Die Holzabfuhr aus der Göhrde darf aber über diese Straße abgewickelt
werden. Die bestehende Regelung, dass LKW und Busse diese Straße nicht benutzen
dürfen, ist nachvollziehbar. Für Landwirte, die die Straße befahren wollen,
sollen angeblich Passierscheine ausgegeben werden.
Nun stellt sich die Frage,
wer die Fahrzeuge kontrolliert, ob die Forstarbeiter polizeiliche Befugnisse
haben, auf wen die Bescheinigung ausgestellt ist, usw.
Missfallen löst auch die
Tatsache aus, dass der Holztransport bei anderen Gebieten der Landesforst und
auch aus der Göhrde über die Wirtschaftswege und Straßen der Gemeinde
abgewickelt wird. Hier muss der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten.
Entsprechende Schreiben
sind an den Landkreis und an die Forstverwaltung Göhrde gegangen.