Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Frau Marlis Seide hat mit Vertrag vom 11.5.2012 ein Baugrundstück Am Mühlenberg erworben. Im Kaufvertrag wurde folgendes vereinbart:

ü  Die Bauplätze sind durch Sonderungsvermessung entstanden, d.h. es gibt in der Örtlichkeit noch keine Grenzsteine. Das Kaufobjekt kann dennoch bebaut werden.
Falls die Käuferin das Setzen von Grenzsteinen wünscht, kann sie dies auf ihre Kosten veranlassen; die Gemeinde beteiligt sich nicht an diesen Kosten.

Frau Seide argumentiert nun, dass sie gar nicht wisse, wo das Grundstück liege und sie gern einen Zaun setzen möchte. Die Gemeinde könne ihr nicht ein Grundstück veräußern, von dem sie nicht wisse, wo es sich genau befindet.

Mit dem Vermessungsbüro wurde die Angelegenheit beraten. Wenn ein Mitarbeiter dort die Grenzen auspflockt, entstehen Kosten in Höhe von ca. 400,-- €. Damit steht jedoch noch nicht die genaue Grenze fest. Dies erfolgt dann bei einer so genannten Grenzfeststellung, bei der dann auch die Grenzsteine gesetzt werden würden. Hier entstehen dann Kosten in Höhe von ca. 1.700,-- €.

In der Vergangenheit gab es hierüber keine Diskussionen, auch nicht in anderen Gemeinden. Bauwillige waren sich im Allgemeinen darüber klar, dass sie bei den Baukosten die Vermessungskosten mit einrechnen müssen. Andererseits ist es jedoch so, dass ohne Grenzsteine auch der genaue Straßenverlauf nicht zu erkennen ist, so dass eine Beteiligung an den Kosten infrage kommen könnte.

Dabei ist zu bedenken, dass dann wahrscheinlich auch die Grundstückseigentümer der bereits verkauften Grundstücke eine Beteiligung der Gemeinde an den Kosten fordern könnten.

 

Nach kurzer Beratung fast der Rat auf Antrag der Bgm Deegen den

 


Beschluss:
Die Gemeinde Langendorf beteiligt sich nicht an den Vermessungskosten im Baugebiet ‚Am Mühlenberg‘.