FBL Hesebeck berichtet, dass die vom Ausschuss empfohlene Gestaltung der Fahrradabfahrt vom Geh-Radweg auf dem Deich auf die Gartower Straße nach Beteiligung der Polizei nicht umsetzbar ist, weil die erforderliche Fahrbahnbreite von 4,50m nicht eingehalten werden kann und die Polizei zudem hier einen erhöhten Konfliktbereich zwischen Fahrradfahrer und motorisierten Verkehr sieht. Hinsichtlich der heute gewollten gleichberechtigen Nutzung soll der Fahrradfahrer bereits kurz hinter dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Bahnhofstraße die Möglichkeit erhalten auf die Straße zu fahren.

Herr Rexin erläutert, dass die StVO vorgibt, dass Fahrradstreifen in einem Gesamtverkehrskonzept zu planen sind und die Polizei bei der separaten Planung für die Gartower Straße vor Aktionismus gewarnt hat.