Gem. §
60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verpflichtet Bgm Deegen
das neue Ratsmitglied mit folgendem Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsherrn Günther Bentz, wohnhaft in Cacherien, Elbuferstraße
15 in 29484 Langendorf, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf
hin, gemäß § 40 die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß
§ 41 zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42
einzuhalten.“
Bgm
Deegen heißt das neue Ratsmitglied willkommen und überreicht ein Exemplar des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.