Beschluss: Kenntnis genommen

Gem. § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verpflichtet Bgm Deegen das neue Ratsmitglied mit folgendem Wortlaut:

 

„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Günther Bentz, wohnhaft in Cacherien, Elbuferstraße 15 in 29484 Langendorf, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gemäß § 40 die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41 zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 einzuhalten.“

 

Bgm Deegen heißt das neue Ratsmitglied willkommen und überreicht ein Exemplar des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.