Sitzung: 03.12.2012 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/699/2012
Sachverhalt:
Bei dem Teilstück
handelt es sich um einen Teil des Parkplatzes. Das Teilstück ist mit Büschen
bepflanzt. Die Pflege und Unterhaltung sowie das Beschneiden der Sträucher
obliegt der Stadt Hitzacker (Elbe). Der Grünstreifen muss auch in größeren
Abständen von Unrat befreit werden, da die Fläche an einem häufig benutzten Weg
liegt.
Bereits in den Jahren 2006 und 2007 wurde von Frau Rosseburg beabsichtigt, die in der Anlage gekennzeichnete Teilfläche aus dem Flurstück 5/12, Gemarkung Hitzacker, Flur 4, in einer Größe von ca. 25 m² zu erwerben. Seinerzeit wurde der Verkauf mit der Begründung abgelehnt, dass durch den Verkauf der ohnehin schon schwer zu befahrene Parkplatz nochmals eingeengt wird.
FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt gemäß der Vorlage vor und ergänzt diesen um den Hinweis, dass es beabsichtigt ist, den Verbindungsweg zwischen der Brauhofstraße und der Rosenstraße so zu verbreitern, dass sich u. a. auch Kinderwagen begegnen können. Ein Verkauf der Teilfläche könnte dem entgegenstehen.
Rh. Schneeberg bemängelt, dass der Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt wird. Grundstücksangelegenheiten wurden immer im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung behandelt. Dies sollte auch in Zukunft so bleiben.
Es folgt eine Sitzungsunterbrechung, in der Herr Lehmann vorträgt, dass auf dem Grundstück nicht genügend Unterstellmöglichkeiten vorhanden sind und er deshalb den vorhandenen Schuppen, der von den Mietern genutzt wird, für eigene Unterstellmöglichkeiten erweitern will. Darum möchte er das Teilstück aus dem Parkplatz Brauhofstraße erwerben.
Da nach der Sitzungsunterbrechung keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Vorsitzender
Frhr. v.d. Bussche über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.
Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung fasst einstimmig folgenden
^Beschlussvorschlag:
Die Teilfläche aus dem Flurstück 5/12, Gemarkung Hitzacker, Flur 4, in einer Größe von ca. 25 m², wird nicht an Frau Rosseburg verkauft.