Sitzung: 29.11.2012 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: 31/717/2012
Sachverhalt:
Nach Verwaltungskostensatzung der
Samtgemeinde Elbtalaue ist für die Erarbeitung eines solchen Vertrages ein
halbstündlicher Stundensatz von 22,-- € vorgesehen. Je nach Aufwand sind für
den Vertrag ca. 3 Arbeitsstunden erforderlich. Eine einmalige
Bearbeitungsgebühr von 100,-- € wäre angemessen.
Eine Nutzung dieser Art richtet sich nach
bürgerlichem Recht und kann nicht über eine Sondernutzungssatzung geregelt
werden.
Durch die starke Zunahme der regenerativen
Energiegewinnung kommt es seit längerer Zeit zu einer vermehrten Nutzung von
öffentlichen Verkehrsflächen zur Verlegung von Einspeisungsleitungen. Diese
Verlegung stellt eine über den allgemeinen Bedarf gültige Nutzung dar.
Die Nutzer erzielen einen nicht
unwesentlichen wirtschaftlichen Vorteil durch diese Verlegung. Dies
rechtfertigt die Erhebung eines Nutzungsentgeltes. Richtungsweisend mag hier
auch die in der Anlage dargestellte Meinung des Städte – und Gemeindetages
sein.
Bisher war die Höhe der Nutzungsentgelte der
Höhe nach nicht geregelt. Um alle Nutzer gleich zu behandeln, sollte eine
Entscheidung hierzu gefasst werden.
Als sinnvolle
Lösung wird Erhebung nach einer Staffelung oder eine einmaligen Ablösung der Forderung gesehen.
Mögliche Variante
für eine Staffelung:
bis 100 m 0,30
€ mindestens aber 10,-- €
je weiteren m
zwischen 101 und 1.000 0,20 €
je weiteren m ab
1.001 m 0,10 €
Entschädigung pro
Jahr. Pro Querung wird eine Entschädigung in Höhe von 10,-- € pro Jahr
vorgeschlagen
Bgm Beckmann führt
zum Sachverhalt aus, dass es in erster Linie um eine Grundsatzentscheidung der
Gemeinde im Umgang mit dem Thema der Nutzung von Straßen und Straßseitenräumen
geht und nicht um den Abnschluss von Verträgen mit den namentlich genannten
Personen.. Generell, stellt er fest, soll jeder Investor Leitungen auf seinem
Grund und Boden verlegen, wenn dies nicht möglich ist, gebietet es das
Entgegenkommen der Gemeinde ihm diese Nutzung zu ermöglichen. Die darüber zu
fällende Entscheidung muss im Sinne der Allgemeinheit und nicht aus
persönlichem Interesse getroffen werden
Rh Schnell äußert
die Befürchtung, wenn die Gemeinde Gebühren erhebt, wird im Gegenzug die
Bereitschaft der Bürger, sich für die Gemeinde zu engagieren erheblich sinken.
Rh Ringel entgegnet, dass auch mit anderen Konzessionen Geld verdient wird und
das Geld nicht verschenkt werden soll.
Nach kurzer
Diskussion um die Frage, ob sich der konkrete Ertrag für die Gemeinde errechnen
lässt, führt Bgm Beckmann die Diskussion zu der Frage zurück, ob der Rat die
Erhebung von Gebühren grundsätzlich befürwortet.
Die Sitzung wird um
22.00 Uhr für eine Beratung mit Frau Demmer unterbrochen:
Frau Demmer führt aus, dass auf der nächsten Bürgermeisterdienstversammlung
eine Grundsatzentscheidung zu diesem Thema von allen Mitgliedsgemeinden
getroffen werden soll. Bei einem vorhergehenden Grundsatzbeschluss der Gemeinde
Gusborn könnte eine Diskrepanz entstehen. Bgm Beckmann erwidert, dass in dieser
Frage Uneinigkeit in den Gemeinden besteht und er nicht davon ausgeht, dass es
zu einem solchen Beschluss kommen wird. Deshalb hält er an seinem Vorgehen
fest.
Die Sitzung wird um
22.10 Uhr fortgesetzt.
Rh Burmester
formuliert einen neuen Beschlussvorschlag:
Auf Antrag von Rh
Burmester fasst der Rat folgenden geänderten
Die Gemeinde Gusborn erhebt keine Benutzungsgebühren für öffentliche Straßen und Wege. Für die Bearbeitung wird eine einmalige Gebühr von 100 € erhoben.