Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Herr Hannemann vom Ing.Büro Rauchenberger erläutert den Neubau der Gewerbestraße in Zernien. Hierbei geht es um die ersten 200 m in Richtung Baugebiet, damit die Erschließung des geplanten Objektes „Senioreneinrichtung“ gesichert ist. Für die Gewerbestraße ist eine Mindestfahrbahnbreite von 6,50 m vorgesehen. Sein Vorschlag wären in diesem Fall 6,00 m, was wegen des reinen Quell- und Zielverkehrs auch ausreichend ist.

Er empfiehlt weiterhin, die Straße in Bauklasse 4 anstatt Bauklasse 3 anzulegen, da auch die Zubringerstraße in Bauklasse 4 gebaut ist. Dies würde auch Einsparungen in Höhe von ca. 50.000 € bedeuten.

Er geht danach auf den Regenwasser- und den Schmutzwasserkanal ein. Der Regenwasserkanal ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten überflüssig und es sollte mit Rückhalte- und Versickerungsflächen gearbeitet werden. Hier wären demnach Kosteneinsparungen möglich. Der Schmutzwasserkanal muss aus der Industriestraße heraus erstellt werden. Er empfiehlt, dieses Teilstück als Baustraße mit vorzustrecken. Der Wasserverband übernimmt die Kosten für die Schmutzwasserleitung. Der Anschluss bleibt ca. 1 m vor dem Grundstück liegen und Anschlusskosten entstehen erst, wenn der Grundstückseigentümer anschließt.

Auf Anfrage von Rh. Krüger erläutert Herr Hannemann, dass der Schmutzwasserkanal in der Straße mit verlegt wird. Die Leitungen der Versorger liegen im Straßennebenraum. Es werden hierzu noch abklärende Gespräche erfolgen.

Auf der Ostseite der Göhrdestraße schlägt er die Anlage eines Gehweges vor, über den direkt die „Ortsmitte“ erreicht werden kann. Für den anzulegenden Gehweg werden Mehrkosten in Höhe von 12.000 € entstehen.

Auf Anfrage von Rh U. Beutler erläutert Herr Hesebeck, dass die Kosten für die Herstellung der Gewerbestraße zunächst von der Gemeinde vorfinanziert werden müssen und auch lange nicht erstattungsfähig sind. Hierzu bedarf es dann abrechnungsfähiger Bauabschnitte. Abrechnungsfähig ist ein Abschnitt, wenn die Herstellung der Straße abgeschlossen ist.

Herr Hannemann stellt danach die Finanzierung vor:

Erschließungsstraße 1. Bauabschnitt (200 m, Erdarbeiten und Schotter                               35.500 €

                               Endausbau zum Jahresende (Fahrbahn, Gehweg)                         95.500 €

                                                                                                                                                        131.000 €

Erschließungsstraße 2. Bauabschnitt (letztes Stück,Wendehammer,

                                                            Stichstraßen, Baustraße)                                                84.000 €

                               Endausbau                                                                                                    169.000 €

                                                                                                                                                             253.000 €

Industriestraße bis vor der Fa. Herz mit Wendehammer vor der Biogasanlage  45.500 €

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen                                                                                      56.000 €

                                                                                                                                                             101.500 €

Gesamtmaßnahme:            485.500 €

zuzügl. Kosten für Gehweg  12.000 €Z

                                                    497.500 €

Herr Hannemann bemerkt, dass bei Fertigstellung der Baustraße bis zur Fa. Herz 39.000 € zu den Investitionskosten für den 1. Bauabschnitt dazukommen würden, so dass 170.000 € investiert werden müssen.

Rh Meine äußert Bedenken hinsichtlich der Realisierung von Industrieanlagen beim Bau der geplanten Baustraße.

Herr Hannemann ergänzt noch, dass der Ausbau des Gehweges selbstverständlich barrierefrei erfolgt. Weiterhin ist die Gemeinde verpflichtet, für die Beleuchtung Sorge zu tragen. Im Zuge der Baustraße wird das Beleuchtungskabel mit eingebracht und im Zuge des Endausbaus sind Leuchten in der neuesten LED-Technik vorgesehen. Dieses ist in der Finanzierung auch berücksichtigt.

 

Nach weiterer Aussprache beantragt Rh U. Beutler den 1. Bauabschnitt mit dem Gehweg Göhrdestraße zu beschließen.

Herr Hannemann erklärt, dass zu den Ausbaukosten in Höhe von 143.000 € (inkl. Gehweg Göhrdestraße) noch die anteilmäßigen Kosten für die Planung und Bauleitung dazukommen. Hierzu wird er ein aktuelles Angebot übersenden, dass der Niederschrift als Anlage beigefügt wird.

 

Auf Antrag von Rh U. Beutler fasst der Rat Zernien folgenden.

 


Beschluss:

 

a) Der 1. Bauabschnitt der Gewerbestraße zuzüglich der Herstellung eines Gehweges wird mit folgenden Kosten beschlossen:

1. Bauabschnitt ca. 200 m Baustraße                                                131.000 €

Gehweg ca. 95 m                                                                                           12.000 €

                                                                                                                         143.000 €

Zuzüglich anteilige Planungs- und Bauleitungskosten. Das Angebot ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

b) Die für den Ausbau notwendigen Auszahlungsmittel werden in den Haushaltsplan 2013 eingestellt.