Sitzung: 27.11.2012 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/700/2012
Herr Hannemann vom
Ing.Büro Rauchenberger erläutert den Neubau der Gewerbestraße in Zernien.
Hierbei geht es um die ersten 200 m in Richtung Baugebiet, damit die
Erschließung des geplanten Objektes „Senioreneinrichtung“ gesichert ist. Für
die Gewerbestraße ist eine Mindestfahrbahnbreite von 6,50 m vorgesehen. Sein
Vorschlag wären in diesem Fall 6,00 m, was wegen des reinen Quell- und
Zielverkehrs auch ausreichend ist.
Er empfiehlt
weiterhin, die Straße in Bauklasse 4 anstatt Bauklasse 3 anzulegen, da auch die
Zubringerstraße in Bauklasse 4 gebaut ist. Dies würde auch Einsparungen in Höhe
von ca. 50.000 € bedeuten.
Er geht danach auf
den Regenwasser- und den Schmutzwasserkanal ein. Der Regenwasserkanal ist
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten überflüssig und es sollte mit Rückhalte-
und Versickerungsflächen gearbeitet werden. Hier wären demnach
Kosteneinsparungen möglich. Der Schmutzwasserkanal muss aus der Industriestraße
heraus erstellt werden. Er empfiehlt, dieses Teilstück als Baustraße mit vorzustrecken.
Der Wasserverband übernimmt die Kosten für die Schmutzwasserleitung. Der
Anschluss bleibt ca. 1 m vor dem Grundstück liegen und Anschlusskosten
entstehen erst, wenn der Grundstückseigentümer anschließt.
Auf Anfrage von Rh.
Krüger erläutert Herr Hannemann, dass der Schmutzwasserkanal in der Straße mit
verlegt wird. Die Leitungen der Versorger liegen im Straßennebenraum. Es werden
hierzu noch abklärende Gespräche erfolgen.
Auf der Ostseite
der Göhrdestraße schlägt er die Anlage eines Gehweges vor, über den direkt die
„Ortsmitte“ erreicht werden kann. Für den anzulegenden Gehweg werden Mehrkosten
in Höhe von 12.000 € entstehen.
Auf Anfrage von Rh
U. Beutler erläutert Herr Hesebeck, dass die Kosten für die Herstellung der
Gewerbestraße zunächst von der Gemeinde vorfinanziert werden müssen und auch
lange nicht erstattungsfähig sind. Hierzu bedarf es dann abrechnungsfähiger
Bauabschnitte. Abrechnungsfähig ist ein Abschnitt, wenn die Herstellung der
Straße abgeschlossen ist.
Herr Hannemann
stellt danach die Finanzierung vor:
Erschließungsstraße
1. Bauabschnitt (200 m, Erdarbeiten und Schotter 35.500 €
Endausbau zum
Jahresende (Fahrbahn, Gehweg) 95.500
€
131.000 €
Erschließungsstraße
2. Bauabschnitt (letztes Stück,Wendehammer,
Stichstraßen, Baustraße) 84.000 €
Endausbau 169.000 €
253.000
€
Industriestraße bis
vor der Fa. Herz mit Wendehammer vor der Biogasanlage 45.500 €
Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
56.000 €
101.500
€
Gesamtmaßnahme: 485.500 €
zuzügl. Kosten
für Gehweg 12.000 €Z
497.500 €
Herr Hannemann
bemerkt, dass bei Fertigstellung der Baustraße bis zur Fa. Herz 39.000 € zu den
Investitionskosten für den 1. Bauabschnitt dazukommen würden, so dass 170.000 €
investiert werden müssen.
Rh Meine äußert
Bedenken hinsichtlich der Realisierung von Industrieanlagen beim Bau der
geplanten Baustraße.
Herr Hannemann
ergänzt noch, dass der Ausbau des Gehweges selbstverständlich barrierefrei
erfolgt. Weiterhin ist die Gemeinde verpflichtet, für die Beleuchtung Sorge zu
tragen. Im Zuge der Baustraße wird das Beleuchtungskabel mit eingebracht und im
Zuge des Endausbaus sind Leuchten in der neuesten LED-Technik vorgesehen.
Dieses ist in der Finanzierung auch berücksichtigt.
Nach weiterer
Aussprache beantragt Rh U. Beutler den 1. Bauabschnitt mit dem Gehweg
Göhrdestraße zu beschließen.
Herr Hannemann
erklärt, dass zu den Ausbaukosten in Höhe von 143.000 € (inkl. Gehweg
Göhrdestraße) noch die anteilmäßigen Kosten für die Planung und Bauleitung
dazukommen. Hierzu wird er ein aktuelles Angebot übersenden, dass der
Niederschrift als Anlage beigefügt wird.
Auf Antrag von Rh
U. Beutler fasst der Rat Zernien folgenden.
Beschluss:
a) Der 1.
Bauabschnitt der Gewerbestraße zuzüglich der Herstellung eines Gehweges wird
mit folgenden Kosten beschlossen:
1. Bauabschnitt ca.
200 m Baustraße 131.000 €
Gehweg ca. 95 m 12.000
€
143.000 €
Zuzüglich anteilige
Planungs- und Bauleitungskosten. Das Angebot ist der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
b) Die für den
Ausbau notwendigen Auszahlungsmittel werden in den Haushaltsplan 2013
eingestellt.