Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 3

 

Herr Wittkopf wurde als stellvertretender Bürgermeister und allgemeiner Vertreter abberufen.

HDa der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, hat der Rat eine Person mit der allgemeinen Vertretung zu beauftragen. Gemäß § 105 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist auf Vorschlag des Bürgermeisters eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten der Gemeinde oder mit dessen Zustimmung ein Ratsmitglied oder eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten der Samtgemeinde mit der allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter) durch Beschluss zu beauftragen.

Die Verwaltungsvertreterin/der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.

Bgm Schulz schlägt als Verwaltungsvertreter Rh Gleitze vor.

 

Der Rat Zernien fasst ohne weitere Aussprache den

 

 

 

Bgm Schulz beruft stellv. Bgm Gleitze in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode und händigt ihm die Ernennungsurkunde aus.

Stellv. Bgm. Gleitze legt den Diensteid ab.

 

 


Beschluss:

Gemäß § 105 Abs. 5 NKomVG wird stellv. Bgm Jörg Gleitze mit der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters beauftragt.