Beschluss: Einstimmig gewählt

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 3

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Der stellvertretende Bürgermeister Eike Wittkopf

 hat mit Schreiben vom 05.10.2012 mitgeteilt, dass er auf seinen Sitz im Rat der Gemeinde Zernien verzichtet. Ein entsprechender Beschluss und die Feststellung der Ersatzperson wurden gefasst.

Der Rat der Gemeinde Zernien hat in seiner Sitzung am 02.11.2011 beschlossen, zwei gleichberechtigte Vertreterinnen bzw. Vertreter des Bürgermeisters zu wählen. Gewählt wurden Ratsherr Eike Wittkopf und Ratsherr Alwin Beutler. Herr Wittkopf kann aufgrund seines Sitzverlustes nicht mehr Vertreter des Bürgermeisters sein.

Herr Beutler bleibt stellvertretender Bürgermeister.

Die Durchführung der Wahl der/des zweiten, gleichberechtigten Bürgermeisters/Bürgermeisterin, richtet sich nach den Bestimmungen des § 67 NKomVG.

Danach schlägt Bgm Schulz Rh Gleitze als zweiten stellvertretenden Bürgermeister vor.

Rf Mahnke bemerkt, dass sie es begrüßt hätte, wenn über die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters im Vorwege noch ein Gespräch stattgefunden hätte.

Rh Krüger schlägt daraufhin Rh Kronshage zum stellvertretenden Bürgermeister vor.

Rh Kronshage verzichtet auf das Amt.

 

Der Rat Zernien wählt Rh Jörg Gleitze, Lipser Moor 5, 29466 Zernien, gem. § 67 NKomVG zum zweiten gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeister.