Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

In der Sitzung am 11.09.2012 wurde über den Entschuldungsantrag vorberaten, in der Sitzung am 18.10.2012 wurde über den Sachstand des Antrages berichtet Um die Gemeinderäte zu informieren wurden hierzu die Bürgermeister der Städte und Mitgliedsgemeinden eingeladen.

 

Nach § 1 Satz 3 der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Gusborn wird ein weiteres Sitzungsgeld für Informationsveranstaltungen, die die Belange der Gemeinde Gusborn betreffen, gewährt, wenn die Teilnahme genehmigt oder nachträglich beschlossen worden ist.

 

Die Teilnahme wurde vor Durchführung der Veranstaltungen nicht genehmigt. Für die Gewährung des Sitzungsgeldes ist es erforderlich, dass die Teilnahme nachträglich durch den Rat der Gemeinde Gusborn beschlossen wird.

 

Bgm Beckmann verzichtet auf die Auszahlung des Sitzungsgeldes.

 

Der Rat fasst ohne weitere Beratung den folgenden


Beschluss

Der Rat beschließt die Teilnahme des Bürgermeisters U. Beckmann an der Sitzung des Ausschusses für Interkommunale Zusammenarbeit des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 11.09.2012 und der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 18.10.2012.