Sitzung: 20.11.2012 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/557/2012/1
Bgm Sperling
übernimmt um 19.50 Uhr wieder den Vorsitz.
Herr Hesebeck
erläutert, dass im Zuge eines Flurbereinigungsverfahrens die Möglichkeit
besteht, durch Flächentausch beidseitig der Jeetzel die notwendigen Querungen
über diese auf ein geringeres Maß zu begrenzen. Auf diesem Weg ist es möglich
die notwendigen Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen, und zwei Schwerlastbrücken
über den Jeetzelkanal, bzw. die Alte Jeetzel zu erstellen. Im Zuge einer
Flurbereinigung würden auch die Schwerlastbrücken zu 75 % seitens des Landes
gefördert. Die weiteren 25 % werden gemäß Zusage durch den Jeetzeldeichverband
in das Verfahren eingebracht.
Das Land hat die
Bereitschaft signalisiert zur Neuordnung der Verkehrsbeziehungen und zur
Arrondierung der zu bewirtschaftenden Flächen ein Flurbereinigungsverfahren
finanziell zu unterstützen.
Im Januar 2010 ist
vom damaligen GLL Lüneburg (jetzt LGLN) ein Aufnahmeantrag für ein
Flurbereinigungsverfahren beim Landwirtschaftsministerium gestellt worden.
Nachdem die Projektempfehlung für das Flurneuordnungsverfahren freigegeben
wurde, hat im Oktober 2010 eine öffentliche Informationsveranstaltung über das
geplante Flurbereinigungsverfahren stattgefunden, zu dem die wirtschaftenden
Landwirte über ihre Interessenvertretung und deren Vertrauenspersonen
persönlich geladen waren. In deren Verlauf ist ein Arbeitskreis gebildet
worden, der aus betroffenen Grundstückseigentümern, Landwirten, dem JDV und den
Kommunen besteht.
Dieser Arbeitskreis
hat seitdem in zahlreichen Sitzungen mit dem für die Planungen beauftragten
Büro Grontmij GmbH aus Bremen, vertreten durch Herrn Heyer, und dem LGLN
Lüneburg, vertreten durch Herrn Behrends, das Konzept bis zum derzeitigen
Planungsstand für das geplante Flurneuordnungsverfahren Jeetzelbrücken I
erarbeitet. Das Konzept enthält das mögliche Verfahrensgebiet und die
angedachten Maßnahmen.
Das geplante
Flurbereinigungsgebiet umfasst derzeit eine Fläche von 1.624 ha. Davon sind
voraussichtlich beitragspflichtig ca. 1.100 ha.
Die entstehenden
Verfahrenskosten (incl. 40 % der entstehenden Vermessungskosten) werden zu 100
% vom Land getragen.
Die Gesamtkosten
der geplanten Ausbaumaßnahmen und der Umlegung (60 % der Vermessungskosten,
Bodenschutz und Maßnahmen zur wertgleichen Abfindung, landespflegerische Anlagen
usw.) betragen 2,85 Mio. €. Diese setzen sich zusammen aus:
- 950.000,00
€ Herstellungskosten Brücken
- 1.310.000,00
€ Wegebau
- 200.000,00
€ Vermessungskosten (60 % der Verfahrenskosten)
- 390.000,00
€ Wasserbau, Maßnahmen zur wertgleichen Abfindung, sonstige Maßnahmen zur
Bodenverbesserung, Entschädigungsleistungen, Verbindlichkeiten
Bei einem zu
erwartenden Zuschuss von 75 % ergibt sich eine von allen Verfahrensbeteiligten
(Grundstückseigentümer landwirtschaftlicher Flächen, Jeetzeldeichverband als
Brückenbaulastträger, Gemeinde Jameln und Stadt Dannenberg (Elbe))
aufzubringende Eigenleistung von 712.500,00 €.
Der
Jeetzeldeichverband übernimmt den zu tragenden Eigenanteil von 240.000,00 € für
den Bau der Schwerlastbrücken (25 % von 950.000,00 €).
Die Kommunen tragen
einen Eigenanteil in Höhe von 252.500,00
€.
Unter
Berücksichtigung der Baumaßnahmen und der Größe des einbezogenen
Gemeindegebietes ergibt sich eine Aufteilung für die Gemeinde Jameln in Höhe
von 35.000,00 € und für die Stadt Dannenberg (Elbe) in Höhe von 217.500,00 €
Für die Teilnehmer
(Grundstückseigentümer) am Verfahren wird eine Eigenleistung von 200,00 €/ha
(wie auch in anderen Verfahren) erhoben. Dieser Betrag wird jedoch nicht in
seiner Gesamtheit fällig, sondern gestaffelt.
Rh Koopmann
erkundigt sich, ob es sich bei den 200,--€/ha um den Endbetrag handelt. Herr
Hesebeck erklärt, dass es sich bei diesem Betrag um die obere Grenze handelt,
wie sie in allen zur Zeit laufenden Verfahren höchstens erhoben werden..
Rh Braunschweig verlässt
um 20.15 Uhr die Sitzung.
Auf Antrag von Bgm
Sperling erfolgt namentliche Abstimmung.
Die namentliche
Abstimmung hat folgendes Ergebnis:
Bgm Sperling Ja
Stellv. Bgm
Hinkelmann Ja
Rh Görmann Ja
Rf Gröning Ja
Rh Klatt Ja
Rh Koopmann Enthaltung
Rf Merke Ja
Rh Rehbein Ja
Rh Wieckenberg Nein
Nach Aussprache und
namentlicher Abstimmung fasst der Rat den
Der Rat der Gemeinde Jameln erklärt die Bereitschaft, den Eigenanteil für das Flurbereinigungsverfahren „Jeetzelbrücken I“ bereitzustellen, sofern die in der Teilnehmergemeinschaft vertretenen Eigentümer des Gebietes der Gemeinde Jameln mehrheitlich die Einleitung beschließt.