Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Bgm Sperling übernimmt um 19.50 Uhr wieder den Vorsitz.

Herr Hesebeck erläutert, dass im Zuge eines Flurbereinigungsverfahrens die Möglichkeit besteht, durch Flächentausch beidseitig der Jeetzel die notwendigen Querungen über diese auf ein geringeres Maß zu begrenzen. Auf diesem Weg ist es möglich die notwendigen Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen, und zwei Schwerlastbrücken über den Jeetzelkanal, bzw. die Alte Jeetzel zu erstellen. Im Zuge einer Flurbereinigung würden auch die Schwerlastbrücken zu 75 % seitens des Landes gefördert. Die weiteren 25 % werden gemäß Zusage durch den Jeetzeldeichverband in das Verfahren eingebracht.

Das Land hat die Bereitschaft signalisiert zur Neuordnung der Verkehrsbeziehungen und zur Arrondierung der zu bewirtschaftenden Flächen ein Flurbereinigungsverfahren finanziell zu unterstützen.

Im Januar 2010 ist vom damaligen GLL Lüneburg (jetzt LGLN) ein Aufnahmeantrag für ein Flurbereinigungsverfahren beim Landwirtschaftsministerium gestellt worden. Nachdem die Projektempfehlung für das Flurneuordnungsverfahren freigegeben wurde, hat im Oktober 2010 eine öffentliche Informationsveranstaltung über das geplante Flurbereinigungsverfahren stattgefunden, zu dem die wirtschaftenden Landwirte über ihre Interessenvertretung und deren Vertrauenspersonen persönlich geladen waren. In deren Verlauf ist ein Arbeitskreis gebildet worden, der aus betroffenen Grundstückseigentümern, Landwirten, dem JDV und den Kommunen besteht.

Dieser Arbeitskreis hat seitdem in zahlreichen Sitzungen mit dem für die Planungen beauftragten Büro Grontmij GmbH aus Bremen, vertreten durch Herrn Heyer, und dem LGLN Lüneburg, vertreten durch Herrn Behrends, das Konzept bis zum derzeitigen Planungsstand für das geplante Flurneuordnungsverfahren Jeetzelbrücken I erarbeitet. Das Konzept enthält das mögliche Verfahrensgebiet und die angedachten Maßnahmen.

 

Das geplante Flurbereinigungsgebiet umfasst derzeit eine Fläche von 1.624 ha. Davon sind voraussichtlich beitragspflichtig ca. 1.100 ha.

Die entstehenden Verfahrenskosten (incl. 40 % der entstehenden Vermessungskosten) werden zu 100 % vom Land getragen.

Die Gesamtkosten der geplanten Ausbaumaßnahmen und der Umlegung (60 % der Vermessungskosten, Bodenschutz und Maßnahmen zur wertgleichen Abfindung, landespflegerische Anlagen usw.) betragen 2,85 Mio. €. Diese setzen sich zusammen aus:

 

  • 950.000,00 € Herstellungskosten Brücken
  • 1.310.000,00 €  Wegebau
  • 200.000,00 € Vermessungskosten (60 % der Verfahrenskosten)
  • 390.000,00 € Wasserbau, Maßnahmen zur wertgleichen Abfindung, sonstige Maßnahmen zur Bodenverbesserung, Entschädigungsleistungen, Verbindlichkeiten

 

Bei einem zu erwartenden Zuschuss von 75 % ergibt sich eine von allen Verfahrensbeteiligten (Grundstückseigentümer landwirtschaftlicher Flächen, Jeetzeldeichverband als Brückenbaulastträger, Gemeinde Jameln und Stadt Dannenberg (Elbe)) aufzubringende Eigenleistung von 712.500,00 €.

 

Der Jeetzeldeichverband übernimmt den zu tragenden Eigenanteil von 240.000,00 € für den Bau der Schwerlastbrücken (25 % von 950.000,00 €).

 

Die Kommunen tragen einen Eigenanteil in  Höhe von 252.500,00 €.

Unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen und der Größe des einbezogenen Gemeindegebietes ergibt sich eine Aufteilung für die Gemeinde Jameln in Höhe von 35.000,00 € und für die Stadt Dannenberg (Elbe) in Höhe von 217.500,00 €

 

Für die Teilnehmer (Grundstückseigentümer) am Verfahren wird eine Eigenleistung von 200,00 €/ha (wie auch in anderen Verfahren) erhoben. Dieser Betrag wird jedoch nicht in seiner Gesamtheit fällig, sondern gestaffelt.

 

Rh Koopmann erkundigt sich, ob es sich bei den 200,--€/ha um den Endbetrag handelt. Herr Hesebeck erklärt, dass es sich bei diesem Betrag um die obere Grenze handelt, wie sie in allen zur Zeit laufenden Verfahren höchstens erhoben werden..

 

Rh Braunschweig verlässt um 20.15 Uhr die Sitzung.

 

Auf Antrag von Bgm Sperling erfolgt namentliche Abstimmung.

Die namentliche Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

Bgm Sperling                                                    Ja

Stellv. Bgm Hinkelmann                                              Ja

Rh Görmann                                                     Ja

Rf Gröning                                                         Ja

Rh Klatt                                                                              Ja

Rh Koopmann                                                  Enthaltung

Rf Merke                                                           Ja

Rh Rehbein                                                       Ja

Rh Wieckenberg                                             Nein

 

Nach Aussprache und namentlicher Abstimmung fasst der Rat den

 

 


Der Rat der Gemeinde Jameln erklärt die Bereitschaft, den Eigenanteil für das Flurbereinigungsverfahren „Jeetzelbrücken I“ bereitzustellen, sofern die in der Teilnehmergemeinschaft vertretenen Eigentümer des Gebietes der Gemeinde Jameln mehrheitlich die Einleitung beschließt.