Sitzung: 20.11.2012 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/646/2012
Bgm Sperling erläutert den Sachverhalt. Die Firma Heinemann,
Meisterstraße 22, OT. Breselenz, hat im Anschluss an ihr Betriebsgelände ein
Grundstück in Größe von 10.956 m² für die Erweiterung ihres Betriebsgeländes erworben, weil das jetzige Betriebsgelände
nicht ausreichend Lagermöglichkeiten bietet und die Anlieferung der Materialien
mit großen Lastkraftwagen oft Schwierigkeiten bereitet und die gelieferte Ware
immer öfters an der Straße umgeschlagen werden muss.
Die Firma Heinemann beabsichtigt, die bestehenden Einrichtungen baulich
auf dem neu erworbenen Grundstück zu erweitern. Da diese Erweiterungen nur im
Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung möglich sind, beantragt die Firma mit
Schreiben vom 12.09.2012 die Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Im derzeitigen Flächennutzungsplan ist entlang der Meisterstraße in einer
Bautiefe von ca. 50 m für das derzeitige Betriebsgelände und für das neu
erworbene Grundstück ein Kleinsiedlungsgebiet (WS) festgesetzt. Für den Änderungsbereich ist die Festsetzung
eines Mischgebietes (M) erforderlich.
Der Änderungsbereich darf sich auch nicht
nur auf die beantragte Fläche beziehen (s. Antrag vom 12.09.12), sondern
muss auch das jetzige Betriebsgelände mit einbeziehen, da dieses zum größten
Teil nicht als Baufläche vom Flächennutzungsplan erfasst wird (s. Auszug aus
dem F-Plan). Mit einzubeziehen in das Mischgebiet sind auch die vor den
Grundstücken liegenden Wohngebäude. Ob
auch noch das Grundstück Waldweg 4, wegen der vom Betriebsgelände Heinemann ausgehenden
Immissionen und Emissionen, im Änderungsbereich mit einbezogen werden muss,
wird sich im laufenden Änderungsverfahren ergeben.
Gemäß Vorlage fasst der Rat Jameln auf Antrag von FV Klatt den
Beschluss:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue wird gebeten, den Flächennutzungsplan entsprechend dem Antrag der
Firma Heinemann fortzuschreiben.