Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 09.07.2012 beschlossen, einen Bebauungsplan Biogasanlage Bückau aufzustellen. Mit Schreiben vom  27.09.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 31.10.2012 zu äußern.

Stellungnahmen, die abzuwägen sind, wurden vorgetragen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von der E.on Avacon AG und von der IHK Lüneburg-Wolfsburg.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich wegen der relativ spät eingegangenen Unterlagen darauf, den Sachverhalt zu beraten und wenn sich weiterer Informationsbedarf ergibt über eine Vertagung zu entscheiden.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Fragen.

 

Rf Ramm weist darauf hin, dass in der Begründung die Begrifflichkeiten nicht durchgängig gleich sind. Es werden Stallanlagen und Tierhaltungsanlagen genannt. Intention ist es, keine großen Tiermastanlagen auf dem Gelände zu ermöglichen. Daher sollte durchgängig von Tierhaltungsanlagen gesprochen werden. Dies würde auch Aquakulturen ausschließen. Auch die ausnahmsweise Zulässigkeit der Aquakulturen ist nicht gewollt.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Zu a)      Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b)      Im Bebauungsplan sind Tierhaltungsanlagen auszuschließen und die ausnahmsweise Zulässigkeit von Aquakulturen ist zu streichen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Biogasanlage Bückau wird gemäß § 3 (2) BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.