Sitzung: 22.11.2012 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/675/2012
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 09.07.2012 beschlossen, einen Bebauungsplan
Biogasanlage Bückau aufzustellen. Mit Schreiben vom 27.09.2012 wurden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert,
sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung bis zum 31.10.2012 zu äußern.
Stellungnahmen, die
abzuwägen sind, wurden vorgetragen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von der
E.on Avacon AG und von der IHK Lüneburg-Wolfsburg.
Die
Ausschussmitglieder einigen sich wegen der relativ spät eingegangenen
Unterlagen darauf, den Sachverhalt zu beraten und wenn sich weiterer
Informationsbedarf ergibt über eine Vertagung zu entscheiden.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Fragen.
Rf Ramm weist
darauf hin, dass in der Begründung die Begrifflichkeiten nicht durchgängig
gleich sind. Es werden Stallanlagen und Tierhaltungsanlagen genannt. Intention
ist es, keine großen Tiermastanlagen auf dem Gelände zu ermöglichen. Daher
sollte durchgängig von Tierhaltungsanlagen gesprochen werden. Dies würde auch
Aquakulturen ausschließen. Auch die ausnahmsweise Zulässigkeit der Aquakulturen
ist nicht gewollt.
Nach kurzer
Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Zu a) Die
Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen
und beschlossen.
Zu b) Im
Bebauungsplan sind Tierhaltungsanlagen auszuschließen und die ausnahmsweise
Zulässigkeit von Aquakulturen ist zu streichen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Biogasanlage Bückau wird gemäß § 3 (2) BauGB
mit der Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt.