Rh Herzog regt an, die 30 km/h-Regelung um ca. 50 m in Richtung Quickborner Straße vorzuziehen und die Neumarkierung der Radfahrquerung vorzunehmen.

FBL Hesebeck antwortet hierauf, dass die Vorziehung der 30 km/h-Regelung geprüft wird und die Markierungsarbeiten zur Radwegequerung im Zuge der Markierungsarbeiten für die neu aufgebaute bzw. sanierte Quickborner Straße mit durchgeführt wird.