Sachverhalt:
Die bauliche
Erweiterung des Kindergartens in Bredenbock um eine U-3 Gruppe muss aus
förderrechtlichen Gründen noch im Haushaltsjahr 2012 begonnen werden. Da zur
Finanzierung des Vorhabens eine Kreditaufnahme notwendig ist, die
kommunalaufsichtlich genehmigungspflichtig
ist, ist eine Nachtragshaushaltssatzung für 2012 zu verabschieden.
In diesem
Zusammenhang werden auch andere notwendige bzw. absehbare Änderungen und
Entwicklungen sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt berücksichtigt.
FDL Siems-Wedhorn
ist leider erkrankt. Aus diesem Grunde werden
Unterlagen zu diesem TOP an die anwesenden Ratsmitglieder verteilt. Die nicht anwesenden Ratsmitglieder
erhalten diese Unterlagen zu TOP 7 mit der Niederschrift.
Bgm. Stegemann erläutert die vorliegenden
Unterlagen und teilt mit, dass Ende November/Anfang Dezember 2012 eine Ratssitzung zum Nachtragshaushalt
stattfinden wird.
Die Ausführungen
werden zur