Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die bauliche Erweiterung des Kindergartens in Bredenbock um eine U-3 Gruppe muss aus förderrechtlichen Gründen noch im Haushaltsjahr 2012 begonnen werden. Da zur Finanzierung des Vorhabens eine Kreditaufnahme notwendig ist, die kommunalaufsichtlich  genehmigungspflichtig ist, ist eine Nachtragshaushaltssatzung für 2012 zu verabschieden.

 

In diesem Zusammenhang werden auch andere notwendige bzw. absehbare Änderungen und Entwicklungen sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt berücksichtigt.

 

FDL Siems-Wedhorn ist leider erkrankt. Aus diesem Grunde werden  Unterlagen zu diesem TOP an die anwesenden Ratsmitglieder verteilt. Die nicht anwesenden Ratsmitglieder erhalten diese Unterlagen zu TOP 7 mit der Niederschrift.

 

Bgm.  Stegemann erläutert die vorliegenden Unterlagen und teilt mit, dass Ende November/Anfang Dezember 2012  eine Ratssitzung zum Nachtragshaushalt stattfinden wird.

 

Die Ausführungen werden zur