Hinsichtlich  der Anfrage von Rh Bodendieck zur weiteren Vorgehensweise zum Entschuldungsantrag teilt FBL Kern mit, dass z.B.  die Herausnahme der Übertragung des Campingplatzes keine Nachteile mit sich bringt, da kein Betrag angesetzt wurde.  Außerdem hat der SgRat heute keine Änderung, die eine Gemeinde betrifft, beschlossen.