Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Sachverhalt:

Zum 01.01.2013 laufen die bestehenden Vereinbarungen zur Strombelieferung für die Abnahmestelle der Samtgemeinde Elbtalaue sowie deren Mitgliedsgemeinden aus. Da die Voraussetzungen für eine europaweite Ausschreibung gegeben sind, wurde der ab Januar 2013 benötigte Strombedarf entsprechend ausgeschrieben.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue und die Mitgliedsgemeinden haben das Ingenieurbüro E/M/S Energieconsulting GmbH aus Münster beauftragt, die europaweite Ausschreibung vorzubereiten und die Vergabeunterlagen zu erstellen.

 

Die Ausschreibung umfasst 2 Lose. Im Los 1 sind die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung und in Los 2 die Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung zusammengefasst. Für beide Lose wurde zu 100 % Ökostrom ausgeschrieben.

 

Die Bekanntmachung wurde fristgerecht im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Innerhalb der vorgesehenen Angebotsfrist haben 6 Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen abgerufen.

 

Die innerhalb der Angebotsfrist eingegangen Fragen der Interessenten wurden fristgemäß beantwortet.

 

Bis zum Schlusstermin am 28.09.2012, 11.00 Uhr, gingen Angebote von drei Bietern bei der Samtgemeinde ein. Bieter sind die NaturStrom XL GmbH aus Düsseldorf, die EVE Energieversorgung Elbtalaus GmbH aus Dannenberg (Elbe) und die LichtBlick AG aus Hamburg.

 

Die Wertung der Angebote wurde in 4 Schritte aufgeteilt:

 

  1. Wertungsschritt:

Ermittlung und Ausschluss von Angeboten mit inhaltlichen und fachlichen Mängeln. Dies ist der Fall, wenn z. B. die Unterlagen verspätet eingegangen sind, wesentliche Preisangaben fehlen, Angebote nicht ordnungsgemäß unterschrieben wurden oder wenn Änderungen an den Verdingungsunterlagen vorgenommen wurden.

Alle drei Bieter haben die Angebotsunterlagen fristgerecht eingereicht. Die geforderten Unterschriften wurden geleistet und die geforderten Unterlagen wurden beigefügt. Änderungen an den Verdingungsunterlagen wurden nicht festgestellt.

 

  1. Wertungsschritt:

Prüfung der Eignung der Bieter in persönlicher und sachlicher Hinsicht. Um dies feststellen zu können, wurden zusätzliche Angaben angefordert (Eigenerklärung, Anzeige nach § 5 EnWG bzw. Handelsregisterauszug).

Alle drei Bieter sind bereits als Energielieferanten tätig. Es bestehen seitens des Ingenieurbüros keine Bedenken gegen die Eignung der Bieter als Energielieferant; weder im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit noch im Hinblick auf die technische Leistungsfähigkeit.

 

  1. Wertungsschritt:

Prüfung der inhaltlichen Angemessenheit. Diese wäre z. B. bei einem Dumpingpreis oder einem gegenüber den üblichen Marktpreisen deutlich überhöhtem Preis nicht mehr gewährleistet.

Weder Dumpingpreise noch unangemessen überhöhte Preise konnten seitens des Ingenieurbüros festgestellt werden. Alle Angebote liegen im erwarteten Rahmen und spiegeln die derzeitige Marktsituation wieder.

 

  1. Wertungsschritt:

Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots.

Im Ergebnis der Wertungsschritte 1 – 3 können drei Angebote zur Wertung zugelassen werden.

 

 

 

 

Bieter

 

Angebotssumme

Los 1

 

NaturStrom XL GmbH

 

6,5 Cent/kWh

 

EVE Elbtalaue GmbH

 

6,6 Cent/kWh

 

LichtBlick AG

 

6,75 Cent/kWh

Los 2

 

NaturStrom XL GmbH

 

5,5 Cent/kWh

 

EVE Elbtalaue GmbH

 

5,6 Cent/kWh

 

LichtBlick AG

 

5,26 Cent/kWh

 

 

Das wirtschaftlichste Angebot ist entsprechend der Ausschreibung das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Den insgesamt niedrigsten Preis hat für das Los 1 die NaturStrom XL GmbH aus Düsseldorf und für Los 2 die LichtBlick AG aus Hamburg angeboten.

 

Die genannten Preise können sich noch nach unten oder oben verschieben, da den Bietern die Möglichkeit der Preisindizierung der Angebotspreise bis zum Ende der Zuschlagsfrist (13.11.2012) eingeräumt wurde, wobei die Samtgemeine die Form der Indizierung bestimmt hat.

 

Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch das RPA Lüneburg, Außenstelle Lüchow.

 

Bgm Harms verliest den Antrag von Herrn Schaper-Biemann (Anlage 1). Zu diesem Antrag stellt Bgm Harms fest, dass die Gemeinde Karwitz derzeit keine Möglichkeit hat den Beschlussvorschlag anzunehmen, da sich die Gemeinde entschieden hat, an der gemeinsamen Ausschreibung teilzunehmen und das vorliegende Ergebnis damit verpflichtend ist.

Rh Schaper-Biemann macht deutlich, dass die Samtgemeinde die EVE mit dem Ziel geschaffen hat, die Netze langfristig zu übernehmen. Inzwischen wird durch die EVE wird Strom und Gas angeboten, was zu einer weiteren Schaffung von Arbeitsplätze in der Region führt. Die Steuerkraft in der Samtgemeinde ist gering und daher sollte jeder Euro in der Region bleiben.  Er unterstreicht nochmals seinen Antrag, da es sich hier lediglich um den Stromverbrauch in der „Alten Schule“ handelt, würde das voraussichtlich Mehrkosten in Höhe von 50,00 Euro pro Jahr für die Gemeinde bedeuten. Seiner Auffassung nach hat die Samtgemeinde hier nicht das Beste für die Region herausgeholt. Der Rat Karwitz sollte sich klar für die Gemeinde und diese Region positionieren und somit auch seinem Antrag folgen. Nicht jede Verwaltungsvorlage müsse auch so wie vorgeschlagen vom Rat getragen werden.

(19:45 Uhr – Ratsherr Zuther erscheint)

Stellv. Bgm Dreyer teilt die Meinung des Rh Schaper-Biemann, macht jedoch deutlich, dass er davon ausgeht, dass der Anbieter NaturStrom XL bei einem anders lautenden Ratsbeschluss Klage gegen diese Entscheidung einlegen wird. Nach seiner Auffassung muss die nächste Ausschreibung in zwei Jahren besser begleitet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Gemeinde jedoch verpflichtet, sich an das Ausschreibungsergebnis zu halten.

Bgm Harms weist darauf hin, dass die Ausschreibung nicht von der Samtgemeinde durchgeführt wurde, sondern das Ingenieurbüro E/M/S Energieconsulting GmbH aus Münster damit beauftragt wurde.

Rh Schaper-Biemann gibt zu bedenken, dass Wirtschaftlichkeit nicht immer am billigsten Angebot gemessen werden kann. Eine Auftragsvergabe an die EVE würde ggfs. Arbeitsplätze sichern und Steuereinnahmen für die Region bedeuten. Er fragt an, ob dieser Aspekt bei der Ausschreibung berücksichtigt wurde.

Die Argumentation von Rh Schaper-Biemann sieht Rh Löter als schlüssig an. Für ihn besteht das Problem eher darin, dass eine Firma aus Münster diese Ausschreibung durchgeführt hat, die die örtlichen Zusammenhänge nicht kennt.  Nach seiner Meinung wäre es gut,  die Stromversorgung, wie bei der Netzvergabe, aus dem Samtgemeindegebiet sicherzustellen.

Frau Demmer erläutert den Sachverhalt und erklärt, wie das Verfahren zur Ausschreibung durch die Samtgemeinde vorbereitet und begleitet wurde. Sie stellt klar, dass derzeit keine andere Entscheidung durch die Gemeinde getroffen werden kann, da das Ausschreibungsergebnis bindend sei.

Rh Schaper-Biemann hält an seiner Auffassung fest, dass die Verwaltung die Vorgaben für diese Ausschreibung nicht konkret genug gemacht hat. Anders war das bei der Netzvergabe, da wurde durch die Verwaltung vorbildlich gearbeitet und somit konnte die EVE diesen Auftrag erhalten.

Rh Zuther gibt zu bedenken, dass die EVE sich innerhalb der nächsten zwei Jahre besser am Markt positionieren kann und dann ggfs. auch andere Preise anbieten kann. Diese Geduld sollte der Rat Karwitz haben.

Rh Löter schlägt vor, dass bei der nächsten Ausschreibung geklärt werden sollte, ob die Gemeinde Karwitz ggfs. eine eigene Ausschreibung durchführen kann, oder ob man die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde in eigene Lose aufteilt.  In diesem Zusammenhang bittet der stellv. Bgm Dreyer um Mitteilung, welche Voraussetzungen es für eine Europaweite Ausschreibung gibt.

Nach kurzer Diskussion besteht im Rat Einigkeit darüber, dass zur nächsten Ratssitzung alle erforderlichen Informationen zur Stromausschreibung (Verbrauch, Vorgaben durch die VOB, etc.) im Rahmen einer Vorlage zusammengefasst werden sollen und der Rat sich anschließend eine Meinung dazu bildet, wie in Zukunft mit der Stromausschreibung in der Gemeinde Karwitz umgegangen werden soll.

Zunächst lässt Bgm Harms über den Antrag von Rh Schaper-Biemann abstimmen.

„Der Zuschlag für die Stromlieferung wird wie folgt erteilt:

1.       Los 1 an die Firma EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH, Dannenberg/Elbe; zu einer Angebotssumme von 6,6 Cent/kWh.“

Der Antrag wird mit

5 - Nein                              

1 - Ja                     bei

2 - Enthaltung  

Stimmen abgelehnt.

 

 

Nach Beratung fasst der Rat Karwitz folgenden

 

 


Beschluss:

Der Zuschlag für die Stromlieferung wird wie folgt erteilt:

  1. Los 1 an die Firma NaturStrom XL GmbH, Düsseldorf; zu einer Angebotssumme in Höhe von 6,5 Cent/kWh
  2. Los 2 an die Firma LichtBlick AG, Hamburg; zu einer Angebotssumme in Höhe von 5,26 Cent/kWh