Bgm Harms bittet zu TOP 11.4 „Straßenbeleuchtung“ folgende Änderung aufzunehmen „… Hierzu müssen Vorschaltgeräte aus den Laternen ausgebaut werden. …“

Die Niederschrift Nr. IX/07 vom 18.09.2012 (öffentlicher und nichtöffentlicher Teil) wird mit den vorstehenden Änderungen einstimmig genehmigt.