Bgm Schulz berichtet über folgende Punkte aus der Sitzung:

-       Für den Graben um den Penkefitzer See wird eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Ein naturnaher Ausbau ist gefordert, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu vermeiden. Gleichzeitig ist aber nicht geklärt, wie dieser gepflegt werden kann.

-       Im Wegebau müssen in Folge des leicht erhöhten Ausbaus Überfahrten erhöht werden.

-       Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs vor dem OVG Lüneburg wurden Flächen von Herrn Werther aus dem Flurneuordnungsverfahren herausgenommen. Im Gegenzug wird die womöglich falsch gewählte Rechtsgrundlage für das Flurneuordnungsverfahren nicht angetastet.