Beschluss: Ohne Empfehlung

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2

 

Grund für die Überlegung, ein Flurbereinigungsverfahren durchführen zu wollen,  ist die Tragfähigkeit der Brücken über die Jeetzel. Diese befinden sich im Eigentum des Jeetzeldeichverbandes (JDV). Aufgrund des baulichen Zustandes musste die Tragfähigkeit auf 2,8 to abgestuft werden. Da dem  JDV keine entsprechenden Mittel für die Ertüchtigung der Brücken auf 60 to zur Verfügung stehen, muss nach alternativen Möglichkeiten gesucht werden, um eine Querung der Jeetzel mit Schwerlastfahrzeugen zu ermöglichen. Durch ein Flurbereinigungsverfahren besteht die Möglichkeit durch Flächentausch beidseitig der Jeetzel die notwendigen Querungen auf ein geringeres Maß zu begrenzen. Aus diesem Grunde ist auch nur der Neubau der Bückauer Brücke angedacht. Eine weitere Schwerlastquerung ist erst über die Kreisstraßenbrücke bei Soven angedacht.

Im Januar 2010 ist vom damaligen GLL Lüneburg (jetzt LGLN) ein Aufnahmeantrag beim Landwirtschaftsministerium gestellt worden. Nachdem die Projektempfehlung für das Flurneuordnungsverfahren freigegeben wurde, hat  eine Informationsveranstaltung über das geplante Flurbereinigungsverfahren stattgefunden, in deren Verlauf ein Arbeitskreis gebildet wurde, der aus betroffenen Grundstückseigentümern, dem JDV und den Kommunen besteht.

Dieser Arbeitskreis hat seitdem in zahlreichen Sitzungen mit dem für die Planungen beauftragten Büro Grontmij GmbH aus Bremen, vertreten durch Herrn Heyer, das Konzept bis zum derzeitigen Planungsstand für das geplante Flurneuordnungsverfahren Jeetzelbrücken I erarbeitet. Das Konzept beinhaltet das mögliche Verfahrensgebiet und die angedachten Maßnahmen.

Das geplante Flurbereinigungsgebiet umfasst derzeit eine beitragspflichtige Fläche von ca. 1.100 ha. Die Gesamtkosten betragen 2,85 Mio €. Bei einem zu erwartenden Zuschuss von 75 % ergibt sich eine von allen Verfahrensbeteiligten aufzubringende Eigenleistung von 712.500,00 €. Der Jeetzeldeichverband übernimmt 1/3 der Kosten in Höhe von 240.000,00 € für den Bau der Schwerlastbrücke. Für die Teilnehmer (Grundstückseigentümer) am Verfahren wird eine Eigenleistung von 200,00 €/ha (wie auch in anderen Verfahren) in Höhe von 220.000,00 € erhoben. Für die Kommunen verbleibt somit eine Summe in  Höhe von 252.000,00 €. Unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen und der Größe des einbezogenen Gemeindegebietes ergibt sich eine Aufteilung für die Gemeinde Jameln in Höhe von   35.000,00 € und für die Stadt Dannenberg (Elbe) in Höhe von 217.500,00 €.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage, beantwortet Detailfragen und trägt vor, dass die Jeetzelbrücken die nicht im Flurbereinigungsverfahren erneuert werden in der Trägerschaft des JDV verbleiben und nur in die Trägerschaft der Kommunen übergehen, wenn sie saniert werden. Der JDV hat eine Möglichkeit aufgetan, diese Brücken in dem Umfang zu sanieren, dass die ursprünglichen 12 to Tragfähigkeit erreicht werden und plant eine derartige Übergabe an die Kommunen.

 

Rf Ramm bemängelt, dass der mit der Vorlage verschickte Plan zu klein und kaum lesbar ist und schlägt vor, den Plan als PDF in das Ratsinformationssystem einzustellen.

(Anmerkung der Verwaltung: Der Plan ist als Bestandteil der Vorlage bereits zum Zeitpunkt der Einladung im Rats- und Bürgerinformationssystem enthalten gewesen.)

 

Rh Dr. Lange hält eine Abstimmung mit den Belangen des Tourismus und der Beschilderung für Fahrrad- und Wanderwege für erforderlich und beantragt zur Geschäftsordnung den Punkt wegen der offenen Fragen und der schlecht lesbaren Karte zu vertagen.

 

Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Nach kurzer Beratung verweist der Ausschuss den Punkt ohne Empfehlung an den VA