Sitzung: 16.10.2012 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 30/570/2012
Sachverhalt:
Zu a)
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 15.03.2012 beschlossen, das Verfahren
zur Änderung des Bebauungsplans „Tiesmesland“ einzuleiten. Das Verfahren wurde
im beschleunigten Verfahren nach § 13 a
BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Tiesmesland“. Der Bebauungsplan wurde
textlich geändert, wobei die einschränkende Festsetzung „Nur für
landwirtschaftliche Bauzwecke“ ersatzlos gestrichen wurde.
In der Zeit vom
02.05.2012 bis einschließlich 04.06.2012 hat der Entwurf des Bebauungsplans
„Tiesmesland - 2. Änderung mit dem
Entwurf der Begründung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen
Mit Schreiben vom
25.04.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. §
4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 04.06.2012 eine Stellungnahme zu der Planung
abzugeben.
Eine abzuwägende
Stellungnahme wurde nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen.
Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine Anregungen oder Bedenken
vorgetragen.
Zu b)
Mit der Abwägung
und der Beschlussfassung über die Stellungnahme des Landkreises ist das
Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplans soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Nach Vortrag durch
FBL Hesebeck fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB werden entsprechend des
Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b) Der Bebauungsplan Tiesmesland – 2. Änderung wird als Satzung
beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.
Rh M. Schulz war
bei der Abstimmung nicht anwesend.