Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Durch die zurzeit stattfindenden Leitungsverlegearbeiten im Zusammenhang mit der Biogasanlage in Zernien, soll auch der asphaltierte Weg im Bereich „Am Räuberberg“ Nr. 8 bis „An der Kuhtrift“ Haus Nr. 1 und weiter bis zum Waldbad Zernien aufgenommen werden (Trassenverlegung bis zum Waldbad). In dem Zusammenhang soll der Weg komplett gefräst und die Wurzeln entfernt werden. Die Wiederherstellung des Weges erfolgt in ungebundener Bauweise mit dem zu vor gewonnenem Fräsgut.

Grund für das Vorhaben ist, dass durch die Kiefern, welche entlang des Weges stehen, es zu starken Wurzelaufbrüchen gekommen ist, die beseitigt werden müssen.

Die zusätzlichen Arbeiten gehen zu Lasten der Gemeinde Zernien.

 

Stellv. Bgm Beutler kann dieser Maßnahme so nicht zustimmen. Seiner Ansicht nach hätten die Anlieger einen Teil der Kosten der Bauarbeiten übernehmen müssen.

Auch Rh Krüger kann seine Zustimmung nicht geben, da in erster Linie die Biogasanlage Nutzen dadurch hat.

Bgm Schulze weist auf die vielen Unklarheiten hinsichtlich der Anliegerbeteiligung hin und das  zukünftig andere Regelungen erfolgen müssen. Zurzeit befindet sich die Gemeinde allerdings im Zugzwang und muss handeln.

Ebenfalls stellen sich ständig Unklarheiten bei den Leitungsverlegearbeiten heraus. Andere Versorgungseinrichtungen haben hier bereits ihre Leitungen verlegt, die nicht immer genau zu bestimmen sind, da entsprechende Leitungskataster fehlen.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat Zernien den

 

 


Beschluss:

 

Der  Gehweg wird in unbefestigter Bauweise hergestellt.