Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Sachverhalt FCD Nr. IX/05 vom 04.09.2012 und VAD Nr. IX/13 vom 18.09.2012.

Ohne Aussprache fasst der StRat folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Nachfolgender Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue an das Land Niedersachsen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue beantragt für  infrastrukturelle Verbesserungen im Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg die verbliebenen Mittel aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben nach § 13 FAG  umzuwandeln. Diese Mittel sollen für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der kreiseigenen Schulzentren in Dannenberg (Elbe) und Lüchow (Wendland) eingesetzt werden.“