Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Sachverhalt FCD Nr. IX/05 vom 04.09.2012 und VAD Nr. IX/13 vom 18.09.2012.

Ohne Aussprache fasst der StRat folgenden

 


Beschluss:

Die Vorhaben, die nicht Gegenstand der Anlage von § 6 Abs. 4 des Vertrages der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden sind, werden als Austausch- bzw. Ersatzvorhaben beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen.