Sitzung: 01.10.2012 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/572/2012
Sachverhalt:
Der Investor des sich im Bau befindlichen KIK-Marktes im Bereich der
Drawehnertorstraße beantragt eine Änderung des Bebauungsplanes dahingehend, das
die in diesem Bereich festgesetzte 2-geschossige Bebauung aufgehoben und eine
1-geschossige Bebauung neu festgesetzt wird.
Begründet wird der Antrag damit, dass eine 2-geschossige Bebauung des
Grundstückes nicht erfolgen wird, der angrenzende LIDL-Markt, der REWE-Markt
und die vorhandene Wohnbebauung ebenfalls in nur 1-geschossiger Bauweise errichtet
wurden. Um das Stadtbild mit der vorhandenen 1-geschossigen Bauweise zu
erhalten, sollte der Bebauungsplan „Dannenberger Straße“ entsprechend geändert
werden.
FBL Hesebeck erläutert den
Sachverhalt gemäß der Vorlage und ergänzt, dass eine Änderung auch wegen der
Festsetzung, dass Werbeanlagen nicht selbst leuchtend sein dürfen, erforderlich
wird. Die Firma KiK möchte einen selbst leuchtenden Werbepylon, wie bei LIDL
und REWE bereits vorhanden, aufstellen.
Rh. Fröhlich fragt nach,
warum von 2-geschossig auf 1-geschossig geändert werden muss.
FBL Hesebeck erwidert, dass
dadurch zukünftige Anschlussgebühren geringer werden, da diese nach der Zahl
der zulässigen Geschosse berechnet werden.
Da keine Wortmeldungen mehr
vorliegen lässt Vorsitzender Frhr. v. d. Bussche über den Beschlussvorschlag
der Vorlage abstimmen.
Der Ausschuss empfiehlt
einstimmig folgenden
Beschlussvorschlag:
- Das
Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Dannenberger Straße wird
eingeleitet.
- Die
Übernahme der Planungskosten durch den Antragsteller wird über einen
städtebaulichen Vertrag geregelt.