Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

 

Sachverhalt:

Der Investor des sich im Bau befindlichen KIK-Marktes im Bereich der Drawehnertorstraße beantragt eine Änderung des Bebauungsplanes dahingehend, das die in diesem Bereich festgesetzte 2-geschossige Bebauung aufgehoben und eine 1-geschossige Bebauung neu festgesetzt wird.

Begründet wird der Antrag damit, dass eine 2-geschossige Bebauung des Grundstückes nicht erfolgen wird, der angrenzende LIDL-Markt, der REWE-Markt und die vorhandene Wohnbebauung ebenfalls in nur 1-geschossiger Bauweise errichtet wurden. Um das Stadtbild mit der vorhandenen 1-geschossigen Bauweise zu erhalten, sollte der Bebauungsplan „Dannenberger Straße“ entsprechend geändert werden.

 

 

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt gemäß der Vorlage und ergänzt, dass eine Änderung auch wegen der Festsetzung, dass Werbeanlagen nicht selbst leuchtend sein dürfen, erforderlich wird. Die Firma KiK möchte einen selbst leuchtenden Werbepylon, wie bei LIDL und REWE bereits vorhanden, aufstellen.

 

Rh. Fröhlich fragt nach, warum von 2-geschossig auf 1-geschossig geändert werden muss.

 

FBL Hesebeck erwidert, dass dadurch zukünftige Anschlussgebühren geringer werden, da diese nach der Zahl der zulässigen Geschosse berechnet werden.

 

Da keine Wortmeldungen mehr vorliegen lässt Vorsitzender Frhr. v. d. Bussche über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig folgenden

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Dannenberger Straße wird eingeleitet.
  2. Die Übernahme der Planungskosten durch den Antragsteller wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.