Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

 

Die Gemeindestraße „In Tiesmesland“ ist auf Grund der Alterung des bituminösen Materials und durch die stark angestiegenen Transportgewichte irreparabel beschädigt. Die Fahrbahnränder sind stark angebrochen und die Asphaltfahrbahn ist durch erhebliche Längs-, Quer- und Netzrisse, sowie Schlaglöcher, stark geschädigt.

 

Eine Sanierung mit einem Asphaltüberzug würde einen funktionierenden, feststehenden und homogenen Unterbau voraussetzen, der hier aber nicht mehr gegeben ist.

Der Wunsch einiger Anwohner, die Straße in ihrem ursprünglichen Zustand herzustellen, also das Kopfsteinpflaster freizulegen, ist technisch nicht möglich und würde aufwendige Handarbeit erfordern, welches das Bauvorhaben um ein vielfaches verteuern würde. Auch wäre das eigentliche Problem, die Tragfähigkeit des Unterbaus, nicht behoben.

 

Im Rahmen der Anliegerversammlung wurde deutlich, dass der Ausbau auf das erforderliche Maß zu beschränken ist, um die anfallenden Kosten gering zu halten. Das Büro Rauchenberger wurde beauftragt, ein Konzept für den Ausbau zu erstellen.

 

Durch den geplanten Ausbau wird eine 4,00 m breite Fahrbahn mit befahrbaren Schotterseitenstreifen entstehen. Innerorts ist die Trasse 5,00 m Breit und wird optisch in eine 3,00 m breite Fahrbahn, eine 0,50 m breite Muldenrinne und einen 1,50 m breiten Gehweg unterteilt.

 

Die Ausbauplanung wird in der Sitzung durch das Planungsbüro vorgestellt.

 

Der Ausbau in der vorgeschlagenen Form löst die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) aus.

 

 

 

FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt gemäß der Vorlage vor.

Vorsitzender Herr v. d. Bussche erkundigt sich nach den Kosten, die auf die einzelnen Anlieger entfallen. FBL Hesebeck erwidert, dass diese nicht in der öffentlichen Sitzung bekanntgegeben werden dürfen.

Herr Ebeling vom Ingenieurbüro Rauchenberger stellt das Schadensbild der Straße anhand von Fotos dar und erläutert, dass eine Sanierung auf Grund der Schäden im Unterbau nicht mehr möglich ist.

Desweiteren stellt er die vorgesehene Ausbauplanung, die er anhand von Lageplanausschnitten erläutert, vor.

Er berichtet, dass auf Grund des Auftrages, die Ausbaukosten so gering wie möglich zu halten, die ursprünglichen Kosten von  280.000.00 € auf 230.000,00 €  Bruttobaukosten gesenkt werden konnten. Hierzu sind Ausbaubreiten auf das erforderliche Mindestmaß zurückgeführt worden, weiter wurden Teile Regenentwässerung in ein offenes Grabensystem geführt.

 

Rh. Schneeberg erkundigt sich nach der Länge der Ausbaustrecke und wie viel Kosten auf den einzelnen entfallen.

Herr Ebeling berichtet, dass die Ausbaustrecke 335 m beträgt.

FBL Hesebeck weist nochmals daraufhin, dass in öffentlicher Sitzung zu den Anliegerkosten keine Aussagen gemacht werden könne. Wenn aber die Baukosten durch die Zahl der Anlieger teilt, hat man in etwa die Summe.

 

Rh.  Wedler fragt an, ob die Kosten durch Verzicht, wie z. B. auf die Versickerungsmulde weiter gesenkt werden können. Das Oberflächenwasser könnte doch direkt in die Elbe abgeleitet werden.

FBL Hesebeck erwidert, dass das Oberflächenwasser nach dem Stand der Technik abgeleitet werden muss und verweist auf Frostgefahr/Eisglätte  im Winter, wenn das Wasser nicht ordnungsgemäß abgeführt wird.

Herr Ebeling führt hierzu noch aus, dass ein direktes Ableiten des Oberflächenwassers in die Elbe nicht erlaubt ist.

 

Rh. Schulz erkundigt sich danach, ob der alte Belag nicht geschreddert und als Unterbau wieder in die Straße eingebracht werden kann.

Herr Ebeling erklärt nochmals den Aufbau des Unterbaues und dass das Schreddergut von so schlechter Qualität ist, dass es nicht mehr eingebaut werden kann.

 

Rh. Wedler ist der Auffassung, dass  es noch  eine andere Lösung geben muss.

 

Vorsitzender Frhr. v. d. Bussche stellt  auf Grund der vorangegangenen Diskussion fest,  dass alles so bleibt  wie es ist. Dann gibt es aber  nach seiner Auffassung ein versicherungstechnisches Problem oder es erfolgt ein Ausbau entsprechend der Vorlage.

 

Er lässt daher über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich entgegen der Vorlage.

Ja 2  Nein 4  Enthaltung 1     

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Straße „In Tiesmesland“ wird im Tiefeinbau mit einer Asphaltdeckschicht auf einer Asphalttragschicht hergestellt. Von der Kreisstraße 36 bis zum Grundstück In Tiesmesland Nr. 7 wird die Oberflächenentwässerung über einen offenen Versickerungsgraben bzw. Versickerungsmulde geführt. Ab Grundstück Nr. 10, bis zum Regenrückhaltebecken im Elbvorland, wird das anfallende Oberflächenwasser über einen neu herzustellenden Regenkanal weitergeführt.