Sitzung: 01.10.2012 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/545/2012
Sachverhalt:
Die Gemeindestraße
„In Tiesmesland“ ist auf Grund der Alterung des bituminösen Materials und durch
die stark angestiegenen Transportgewichte irreparabel beschädigt. Die
Fahrbahnränder sind stark angebrochen und die Asphaltfahrbahn ist durch
erhebliche Längs-, Quer- und Netzrisse, sowie Schlaglöcher, stark geschädigt.
Eine Sanierung mit
einem Asphaltüberzug würde einen funktionierenden, feststehenden und homogenen
Unterbau voraussetzen, der hier aber nicht mehr gegeben ist.
Der Wunsch einiger
Anwohner, die Straße in ihrem ursprünglichen Zustand herzustellen, also das
Kopfsteinpflaster freizulegen, ist technisch nicht möglich und würde aufwendige
Handarbeit erfordern, welches das Bauvorhaben um ein vielfaches verteuern
würde. Auch wäre das eigentliche Problem, die Tragfähigkeit des Unterbaus,
nicht behoben.
Im Rahmen der
Anliegerversammlung wurde deutlich, dass der Ausbau auf das erforderliche Maß
zu beschränken ist, um die anfallenden Kosten gering zu halten. Das Büro
Rauchenberger wurde beauftragt, ein Konzept für den Ausbau zu erstellen.
Durch den geplanten
Ausbau wird eine 4,00 m breite Fahrbahn mit befahrbaren Schotterseitenstreifen
entstehen. Innerorts ist die Trasse 5,00 m Breit und wird optisch in eine 3,00
m breite Fahrbahn, eine 0,50 m breite Muldenrinne und einen 1,50 m breiten
Gehweg unterteilt.
Die Ausbauplanung
wird in der Sitzung durch das Planungsbüro vorgestellt.
Der Ausbau in der
vorgeschlagenen Form löst die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche
Maßnahmen im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hitzacker (Elbe)
aus.
FBL Hesebeck trägt den
Sachverhalt gemäß der Vorlage vor.
Vorsitzender Herr v. d.
Bussche erkundigt sich nach den Kosten, die auf die einzelnen Anlieger
entfallen. FBL Hesebeck erwidert, dass diese nicht in der öffentlichen Sitzung
bekanntgegeben werden dürfen.
Herr Ebeling vom
Ingenieurbüro Rauchenberger stellt das Schadensbild der Straße anhand von Fotos
dar und erläutert, dass eine Sanierung auf Grund der Schäden im Unterbau nicht
mehr möglich ist.
Desweiteren stellt er die
vorgesehene Ausbauplanung, die er anhand von Lageplanausschnitten erläutert,
vor.
Er berichtet, dass auf
Grund des Auftrages, die Ausbaukosten so gering wie möglich zu halten, die
ursprünglichen Kosten von 280.000.00 €
auf 230.000,00 € Bruttobaukosten gesenkt
werden konnten. Hierzu sind Ausbaubreiten auf das erforderliche Mindestmaß
zurückgeführt worden, weiter wurden Teile Regenentwässerung in ein offenes
Grabensystem geführt.
Rh. Schneeberg erkundigt
sich nach der Länge der Ausbaustrecke und wie viel Kosten auf den einzelnen
entfallen.
Herr Ebeling berichtet,
dass die Ausbaustrecke 335 m beträgt.
FBL Hesebeck weist nochmals
daraufhin, dass in öffentlicher Sitzung zu den Anliegerkosten keine Aussagen
gemacht werden könne. Wenn aber die Baukosten durch die Zahl der Anlieger
teilt, hat man in etwa die Summe.
Rh. Wedler fragt an, ob die Kosten durch
Verzicht, wie z. B. auf die Versickerungsmulde weiter gesenkt werden können.
Das Oberflächenwasser könnte doch direkt in die Elbe abgeleitet werden.
FBL Hesebeck erwidert, dass
das Oberflächenwasser nach dem Stand der Technik abgeleitet werden muss und
verweist auf Frostgefahr/Eisglätte im
Winter, wenn das Wasser nicht ordnungsgemäß abgeführt wird.
Herr Ebeling führt hierzu
noch aus, dass ein direktes Ableiten des Oberflächenwassers in die Elbe nicht
erlaubt ist.
Rh. Schulz erkundigt sich
danach, ob der alte Belag nicht geschreddert und als Unterbau wieder in die
Straße eingebracht werden kann.
Herr Ebeling erklärt
nochmals den Aufbau des Unterbaues und dass das Schreddergut von so schlechter
Qualität ist, dass es nicht mehr eingebaut werden kann.
Rh. Wedler ist der
Auffassung, dass es noch eine andere Lösung geben muss.
Vorsitzender Frhr. v. d.
Bussche stellt auf Grund der vorangegangenen
Diskussion fest, dass alles so
bleibt wie es ist. Dann gibt es
aber nach seiner Auffassung ein
versicherungstechnisches Problem oder es erfolgt ein Ausbau entsprechend der
Vorlage.
Er lässt daher über den
Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.
Der Ausschuss empfiehlt
mehrheitlich entgegen der Vorlage.
Ja 2 Nein 4
Enthaltung 1
Beschlussvorschlag:
Die Straße „In
Tiesmesland“ wird im Tiefeinbau mit einer Asphaltdeckschicht auf einer
Asphalttragschicht hergestellt. Von der Kreisstraße 36 bis zum Grundstück In
Tiesmesland Nr. 7 wird die Oberflächenentwässerung über einen offenen Versickerungsgraben
bzw. Versickerungsmulde geführt. Ab Grundstück Nr. 10, bis zum
Regenrückhaltebecken im Elbvorland, wird das anfallende Oberflächenwasser über
einen neu herzustellenden Regenkanal weitergeführt.