Sitzung: 24.09.2012 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2/489/2012
Sachverhalt:
Im
Rahmen der Diskussionen um Maßnahmen nach § 9 des Zukunftsvertrages wurden in
den verschiedenen Gremien auch solche benannt, die nicht im Einflussbereich der
Samtgemeinde und/oder ihrer Mitgliedsgemeinden liegen. Trotzdem handelt es sich
um Vorhaben, die der weiteren infrastrukturellen Entwicklung dienen und für die
das Land zuständig ist bzw. Einwirkungsmöglichkeiten hat.
Daher
ist es beabsichtigt, diese Vorhaben dem Land Niedersachsen gegenüber als
Forderungen aus der Samtgemeinde Elbtalaue zu übermitteln.
I.
Ausdehnung des HVV Bereiches bis Dannenberg (Elbe)
II.
Ertüchtigung der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg mit Anhebung der
Streckengeschwindigkeit auf 80
km/h und Einführung des 2-h-Taktes
III.
Breitbandausbau entsprechend den Zielen des Landes Niedersachsen
(AG
Programmaufstellung 16.07.2012)
IV.
Bereitstellung von Landesmitteln für den Ausbau des Elberadweges
in den Teilstrecken
·
Hitzacker bis Drethem (Lückenschluss)
·
Langendorf bis Landsatz
·
Penkefitz bis Wussegel
V.
Vorziehung der Priorität für den Ausbau des Radweges an der L 231
Hitzacker -
Dannenberg
VI.
Schnellstmögliche Umsetzung der ersten 4 Maßnahmenbündel aus der
Verkehrsuntersuchung B 248/B216
VII.
Übertragung der landeseigenen Straße in der Göhrde (Verlängerung
von K 21 zur L 253)
vom Land Niedersachsen auf einen kommunalen
Baulastträger nach vorherigem
Ausbau oder Ablösung der
unterlassenen Instandhaltung
VIII.
Bereitstellung von Fördermitteln zum Ausgleich der
Deichminderhöhen zwischen
Hitzacker (Elbe) und Laase
(Gemeinde Langendorf)
IX.
Entwicklung der Akademie für erneuerbare Energien zur staatlichen
Hochschule für
Erneuerbare Energien und Nachwachsende Rohstoffe mit Produktentwicklungszentrum
(ggfs als neuer Zweig der Leuphana Universität Lüneburg).
FBL
Kern erläutert den Sachverhalt und trägt folgende Änderung vor.
Unter
IV. ist der Pkt. Hitzacker bis Drethem (Lückenschluss) zu streichen.
Mit
dieser Änderung fasst der Rat Göhrde folgenden
Beschluss:
Die nachstehend aufgeführten Vorhaben werden als Forderungskatalog gegenüber dem Land Niedersachsen beschlossen.