Sitzung: 24.09.2012 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2/488/2012
Sachverhalt:
Bei der Prüfung der
im Rahmen der Maßnahmen nach Ziffer 9 des Zukunftsvertrages angemeldeten
Maßnahmen hat sich herausgestellt, dass es für einige dieser Vorhaben keine
Förderrichtlinien (mehr) gibt, bzw. diese Vorhaben nicht in der Zuständigkeit
der Samtgemeinde und/oder ihrer Mitgliedsgemeinden liegen. Daher können diese
Maßnahmen nicht in die Liste der Vorhaben aufgenommen werden, bei denen eine
bevorzugte Förderung im Rahmen des Entschuldungsvertrages erhofft wird.
Im Einzelnen handelt
es sich um folgende Vorhaben:
I.
Samtgemeinde Elbtalaue
·
Infrastrukturelle Verbesserungen der Gewerbegebiete
keine Aufnahme, da zukünftig keine Förderrichtlinie mehr
II.
Stadt Hitzacker (Elbe)
·
Erneuerung Kneipp-Gutachten
keine Aufnahme, da keine Förderrichtlinie
·
Sicherstellung der Funktionalitäten der Hafeneinfahrten
keine Aufnahme, da Zuständigkeit des Bundes
III.
Stadt Dannenberg (Elbe)
·
ggfs erforderliche Gewerbegebietserweiterungen bzw.
-neuausweisungen
keine Aufnahme, da Gewerbegebietserweiterungen, -neuausweisungen nicht
erforderlich
und zukünftig keine Förderrichtlinie mehr
IV.
Gemeinde Damnatz
alle Forderungen aufgenommen
V.
Gemeinde Göhrde
·
Erneuerung Straßenbeleuchtung (Energiesparleuchten bzw. LED)
keine Aufnahme da keine Förderrichtlinie bzw. Förderrichtlinie des Bundes
VI.
Gemeinde Gusborn
·
Erneuerung Straßenbeleuchtung (Energiesparleuchten bzw. LED)
keine Aufnahme, da keine
Förderrichtlinie bzw. Förderrichtlinie des Bundes
VII.
Gemeinde Jameln
alle Forderungen aufgenommen
VIII.
Gemeinde Karwitz
·
Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und der regionalen
Identität durch Förderung und Unterstützung von wichtigen Bauvorhaben örtlicher
Vereine
keine Förderrichtlinie
·
Wiederinbetriebnahme und Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Dannenberg
inkl. Anbindung der örtlichen Gewerbebetriebe
keine Aufnahme, da nicht im Landesraumordnungsprogramm enthalten und daher
keine Förderung/Unterstützung durch das Land
·
Schaffung neuer Bauplätze/eines neuen Baugebietes in der Gemeinde
nicht erforderlich / keine Förderrichtlinie
·
Schaffung bzw. Förderung von Anlagen zur regionalen
Energieerzeugung
keine Förderrichtlinie des Landes; zu beurteilen nach dem EEG
IX.
Gemeinde Langendorf
alle Forderungen aufgenommen
X.
Gemeinde Neu Darchau
·
Anschaffung eines neuen Fährgefäßes (Kosten rund 2,3 Mio €)
keine Förderung von beweglichem Inventar durch das Land
XI.
Gemeinde Zernien
·
Ausbau des Gewerbegebietes Zernien
keine Aufnahme, da zukünftig keine Förderrichtlinie mehr
·
Errichtung von Wohnmobilstellplätzen
keine Aufnahme, da kein touristischer Schwerpunktort und daher keine
Förderrichtlinie des Landes
FBL Kern erläutert den Sachverhalt.
Ohne Aussprache fasst der Rat Göhrde nach Vorlage folgenden
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die aufgeführten
Maßnahmen im Rahmen der Ziffer 9 des Zukunftsvertrages nicht beim Land
Niedersachsen angemeldet werden können.