Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Bgm Schulz erklärt, dass er die vorgeschlagene Variante unterstützt und die Schulsanierung als das Maß der Dinge ansieht, um überhaupt in den Genuss dieser ausstehenden Mittel zu kommen.

FBL Kern ergänzt, dass es in diesem Punkt von großer Bedeutung ist, dass der Landkreis sich einig ist, in diesem letzten Versuch die 18,5 Mio zu erhalten.

 

Der Rat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis und fasst  folgenden

 

 


Beschluss:

Nachfolgender Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue an das Land Niedersachsen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

„Die Samtgemeinde Elbtalaue beantragt für  infrastrukturelle Verbesserungen im Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg die verbliebenen Mittel aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben nach § 13 FAG  umzuwandeln. Diese Mittel sollen für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der kreiseigenen Schulzentren in Dannenberg (Elbe) und Lüchow (Wendland) eingesetzt werden.“