Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

 

 

Bgm Schulz erläutert, dass die Gemeinde Damnatz aus den oben genannten Gründen auch in der B-Liste keine Vorhaben aufgeführt hat. Nach Aussage von Herrn Ottens vom NMI ist bei förderfähigen, finanzierbaren Maßnahmen eine Antragstellung auf Förderung dennoch möglich. FBL Kern ergänzt, dass im Vertrag genannte Maßnahmen Vorrang genießen werden und Bgm Schulz erwidert, dass er diesem Vorrang aufgrund der vorauszusehenden Fülle der Antragsteller wenig Bedeutung beimisst.

 

Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Die Vorhaben, die nicht Gegenstand der Anlage von § 6 Abs 4 des Vertrages der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden sind, werden als Austausch- bzw. Ersatzvorhaben beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen.