Sitzung: 01.10.2012 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2/470/2012
Bgm Schulz erläutert, dass die
Gemeinde Damnatz aus den oben genannten Gründen auch in der B-Liste keine
Vorhaben aufgeführt hat. Nach Aussage von Herrn Ottens vom NMI ist bei
förderfähigen, finanzierbaren Maßnahmen eine Antragstellung auf Förderung dennoch
möglich. FBL Kern ergänzt, dass im Vertrag genannte Maßnahmen Vorrang genießen
werden und Bgm Schulz erwidert, dass er diesem Vorrang aufgrund der
vorauszusehenden Fülle der Antragsteller wenig Bedeutung beimisst.
Ohne weitere Beratung fasst der
Rat folgenden
Beschluss:
Die
Vorhaben, die nicht Gegenstand der Anlage von § 6 Abs 4 des Vertrages der
Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden sind, werden als Austausch- bzw.
Ersatzvorhaben beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen.