Sitzung: 01.10.2012 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2/469/2012
Bgm Schulz führt
ein in die Zusammenhänge der TOP 5-9 und erläutert die Untergliederung in die
verschiedenen Beschlüsse, die den Entschuldungsvertrag begleiten.
FBL Kern erläutert
die Änderungen, die sich gegenüber dem ursprünglichen Vertragsentwurf inzwischen
ergeben haben:
Unter § 2 ist die
Übernahme des Campingplatzes in Dannenberg (Elbe) wieder herausgenommen worden,
dies bleibt ohne Auswirkungen auf den Vertrag, da keine Zahlen daran geknüpft
waren.
Unter § 6 ist der
Text zur Weiterentwicklung des VERDO erweitert und konkretisiert worden.
Die aktuelle Fassung liegt den Ratsmitgliedern vor.
Als Besonderheiten
des Lüchow-Dannenberger Vertrags erscheint zum einen die Prüfung der
Gliedgemeindestruktur und zum anderen die Möglichkeit, nach Erstellung des
endgültigen Konzeptes, Maßnahmen zwischen den sogenannten A und B Listen
tauschen zu können.
Bgm Schulz weist
darauf hin, wie wichtig im Zusammenhang mit der Prüfung der Gemeindestrukturen
die Formulierung ist, dass die Entscheidung bei den Gemeinden bleibt. Er führt
weiter aus, dass unter den Maßnahmen der A- Liste kein Damnatzer Thema ist,
dieses aber der Realität geschuldet ist, dass jedes Vorhaben auch einen
Eigenanteil fordert, der finanzierbar sein muss.
Rh Harms weist
darauf hin, dass unter § 2 die Erhöhung des Hebesatzes der Gemeinde Damnatz
erscheint, was möglicherweise den falschen Eindruck erwecken könnte, diese
Mehreinnahmen stünden zur Entschuldung zur Verfügung. Er betont, dass diese
Erhöhung zeitlich befristet ist und für die Durchführung der Flurbereinigung
verwendet wird.
Bgm Schulz
versichert, dass dies bereits richtiggestellt ist.
Nach kurzer
weiterer Beratung fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der beigefügte
Entschuldungsvertrag wird beschlossen.
Der
Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Ressorts und der
Entschuldungskommission.