Bgm Schulz führt ein in die Zusammenhänge der TOP 5-9 und erläutert die Untergliederung in die verschiedenen Beschlüsse, die den Entschuldungsvertrag begleiten.

FBL Kern erläutert die Änderungen, die sich gegenüber dem ursprünglichen Vertragsentwurf inzwischen ergeben haben:

Unter § 2 ist die Übernahme des Campingplatzes in Dannenberg (Elbe) wieder herausgenommen worden, dies bleibt ohne Auswirkungen auf den Vertrag, da keine Zahlen daran geknüpft waren.

Unter § 6 ist der Text zur Weiterentwicklung des VERDO erweitert und konkretisiert worden.
Die aktuelle Fassung liegt den Ratsmitgliedern vor.

Als Besonderheiten des Lüchow-Dannenberger Vertrags erscheint zum einen die Prüfung der Gliedgemeindestruktur und zum anderen die Möglichkeit, nach Erstellung des endgültigen Konzeptes, Maßnahmen zwischen den sogenannten A und B Listen tauschen zu können.

Bgm Schulz weist darauf hin, wie wichtig im Zusammenhang mit der Prüfung der Gemeindestrukturen die Formulierung ist, dass die Entscheidung bei den Gemeinden bleibt. Er führt weiter aus, dass unter den Maßnahmen der A- Liste kein Damnatzer Thema ist, dieses aber der Realität geschuldet ist, dass jedes Vorhaben auch einen Eigenanteil fordert, der finanzierbar sein muss.

Rh Harms weist darauf hin, dass unter § 2 die Erhöhung des Hebesatzes der Gemeinde Damnatz erscheint, was möglicherweise den falschen Eindruck erwecken könnte, diese Mehreinnahmen stünden zur Entschuldung zur Verfügung. Er betont, dass diese Erhöhung zeitlich befristet ist und für die Durchführung der Flurbereinigung verwendet wird.

Bgm Schulz versichert, dass dies bereits richtiggestellt ist.

 

Nach kurzer weiterer Beratung fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Der beigefügte Entschuldungsvertrag wird beschlossen.

Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Ressorts und der Entschuldungskommission.