Sitzung: 06.09.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 30/511/2012
Fachbereichsleiter Jens Hesebeck erläutert den Sachverhalt:
Die Ratskeller GbR
hat mit Schreiben vom 20.04.1212 und 19.06.2012 einen Zuschuss für den
besonderen Aufwand an der Wiederherstellung der Fassade des ehemaligen
Ratskellers in Dannenberg (Elbe) beantragt.
Ein Zuschuss der
Stadt Dannenberg (Elbe) kann nur auf der Grundlage der Richtlinie über die
Gewährung von Zuschüssen zur Renovierung und Erneuerung von Fassaden sowie für
Werbeanlagen gewährt werden. Danach wird der Zuschuss in Höhe von 10 % der
zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 500,00 €, nach Vorlage der geprüften
Schlussrechnung gewährt. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Regelung
abgewichen werden. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Verwaltungsausschuss.
Im Haushalt 2012
stehen insgesamt 3.000,00 € für die Gewährung von Zuschüssen zur Verfügung.
Nach dem vorliegenden Kostenangebot für Maler- und Stuckarbeiten an der Fassade
werden für diese Arbeiten Kosten von über
30.000,00 € anfallen. Aufgrund dieser hohen Ausgaben sollte der Zuschuss im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von insgesamt 3.000,00 €
gewährt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass bis zum Jahresende keine
weiteren Anträge gestellt werden.
Für einen höheren
Zuschuss, wie im Schreiben vom 20.04.2012 beantragt (möglichst 50 % der
denkmalgerechten Malerarbeiten), stehen keine Mittel zur Verfügung.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
a)
Der
Ratskeller GbR wird ein Zuschuss zur Renovierung und Erneuerung der Fassade am
ehemaligen Ratskeller Dannenberg (Elbe) in Höhe von 500,00 € gewährt.
b)
Sofern
keine weiteren Anträge auf Gewährung eines Zuschusses in diesem Jahr gestellt werden,
erhöht sich der Zuschuss um weitere 2.500,00 € auf insgesamt 3.000,00 €.