Sitzung: 04.09.2012 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2/517/2012
Beschlussvorschlag:
Nachfolgender
Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue an das Land Niedersachsen wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
„Die Samtgemeinde Elbtalaue beantragt für infrastrukturelle Verbesserungen im Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg die verbliebenen Mittel aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben nach § 13 FAG umzuwandeln. Diese Mittel sollen für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der kreiseigenen Schulzentren in Dannenberg (Elbe) und Lüchow (Wendland) eingesetzt werden.“
Sachverhalt:
Anlässlich der Gespräche mit dem
NMI im Rahmen des Entschuldungsantrages ist auch über die noch zur Verfügung
stehenden 18,5 Mio. € aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg
verhandelt worden. Es wurde vereinbart, dass aus der Region ein Antrag auf Umwandlung dieser Mittel als
Bedarfszuweisung nach § 13 FAG gestellt wird. Das Land verlangt hierzu ein
abgestimmtes einheitliches Konzept für den Mitteleinsatz.
Da es sich bei Bedarfszuweisungen um Landesmittel handelt,
scheiden diese bei der Kofinanzierung von europäischen Programmen bzw.
Landesprogrammen aus, da diese bereits mit Landesmitteln kofinanziert bzw.
finanziert sind und eine Doppelförderung nicht zulässig ist.
Der Einsatz der 18,5 Mio. € kommt im Falle der Umwandlung als
Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben also nur für Vorhaben in Betracht, für
die es keine Förderprogramme gibt.
Im
Übrigen können nach § 13 (1) NFAG nur Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinden
von Samtgemeinden sind, Samtgemeinden und Landkreise Empfänger von
Bedarfszuweisungen sein.
In
den letzten Jahren ist einvernehmlich im Landkreis Lüchow-Dannenberg das Thema
Bildung als starker kommunaler Schwerpunkt festgelegt worden. Es besteht
massiver Handlungsbedarf an den beiden kreiseigenen Schulzentren in Lüchow und
Dannenberg. Eine Förderaussicht ist nicht gegeben. Aus diesem Grunde sollten
die Restbeträge aus dem Strukturprozess Lüchow-Dannenberg in diese
Notwendigkeit gelenkt werden.
Zurzeit
sind für das Schulzentrum Dannenberg notwendige Sanierungs- und
Neuausrichtungskosten von ca. 13.5 Mio. Euro festgestellt. Für den Standort
Lüchow sind ca. 10 Mio. Euro ermittelt.
Hinzu
kommen noch gut 5 Mio. Euro für die Sanierung der Werkstätten der
Berufsbildenden Schulen, so dass für den Standort Lüchow in Gänze ca. 15 – 16
Mio. Euro notwendig sein werden. Mit dem verbleibenden Restbetrag von ca. 18.5
Mio. Euro aus dem Strukturprozess könnte weitestgehend die Sanierung im Bereich
Dannenberg mit rund 13 Mio. Euro betrieben werden. Für Lüchow wäre vorrangigst
der Abriss von Leseband und Sporthalle am bisherigen Gymnasium und die
Neuausrichtung einer Mensa, wofür insgesamt 5 – 5.5 Mio. Euro kalkuliert
sind.
Damit
wird klar, dass der Restbetrag von ca. 18.5 Mio. Euro aus dem Strukturprozess
dafür nicht ausreichen wird, aber zumindest einen sehr sehr ordentlichen
Einstieg in die Sanierung der Schulzentren darstellen kann.
In Abstimmung der Samtgemeinden
Elbtalaue, Lüchow, Gartow und des Landkreises Lüchow Dannenberg soll daher
folgende Antragsformulierung an das Land erfolgen:
"Es wird beantragt für infrastrukturelle Verbesserungen im Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg die verbliebenen Mittel aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben nach § 13 FAG umzuwandeln. Diese Mittel sollen für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der kreiseigenen Schulzentren in Dannenberg (Elbe) und Lüchow (Wendland) eingesetzt werden."
Stellv. Std’in
Steckelberg ergänzt, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und Gartow ihr
Einverständnis signalisiert haben, nur die Aufteilung der Mittel müsse noch
genauer definiert werden. Rm Schwidder unterstützt den Beschlussvorschlag als
absolut notwendig. Auf Anmerkung von Rm. Hanke, dass bei solchen Investitione
der demographische Wandel nicht außer Acht gelassen werden darf, erläutert
stellv. Std’in Steckelberg, dass im Rahmen der Inklusion bis 2017 verpflichtend
ein Konzept aufgestellt werden muss, in dem auch diese Thematik mit untersucht wird.