Sitzung: 27.09.2012 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2/490/2012
Bgm Beckmann schlägt vor, den vorliegenden Vertrag Punkt für Punkt
durchzugehen.
Zu § 2 ergänzt FBL Kern, dass die Übertragung des Campingplatzes
aus dem Vertrag gestrichen wurde. Dies ist unschädlich, weil keine Zahlen
genannt werden. Desweiteren hat sich in § 6, Abs. 4 Nr. 3 eine Änderung in der
Formulierung zur Weiterentwicklung des VERDO gegeben. (s. Anlage)
Es entwickelt sich eine lebhafte Diskussion über die Frage, wer
die A-Liste zusammengestellt hat und warum die Maßnahme der Gemeinde Gusborn – Integration
des Spielkreises in die Grundschule - sich dort nicht wiederfindet.
FBL Kern erläutert, dass nach Abstimmung mit Herrn Ottens vom NMI
die Maßnahmen aufgenommen wurden, die nach derzeitigem Stand die größten
Chancen auf Förderung haben und die dazu dienen Folgekosten zu reduzieren. Bei
der Zusammenlegung von Schule und Spielkreis sind die Folgekosten im Moment
noch unabsehbar.
Er betont, dass die A-Liste nicht verbindlich festgelegt ist und die Ansetzung auf der B-Liste nicht
automatisch bedeutet, dass die Maßnahme nicht realisiert wird. Wenn ein
förderfähiges Konzept vorliegt, kann eine Durchführung erreicht werden.
Zur Entwicklung förderfähiger Projekte wird ein Konzept erarbeitet
werden.
Eine Diskussion über zahlreiche Einzelfragen schließt sich an.
Stv. Bgm Struck stellt fest, dass für ihn das gesamte Konzept
nicht schlüssig erscheint. Dem Vertrag kann er nicht zustimmen, da er überzeugt
ist, ohne Bindung an den Vertrag mehr für die Gemeinde erreichen zu können,
denn die Gemeinde Gusborn wird nach Aussage der Verwaltung künftig positive
Haushaltsabschlüsse erreichen. Damit sei einerseits eine Selbstentschuldung
möglich und andererseits der Abschluss eines Zukunftsvertrages überflüssig. Bei
schlüssiger Planung seien Investitionen in der Gemeinde möglich, die mit
Abschluss des Zukunftsvertrages nicht zu realisieren seien.
Demgegenüber untestreicht Bgm Beckmann seine Auffassung, vom
Vertrag profitieren zu können und die Argumentationsgrundlage gegenüber der
Samtgemeinde zu verbessern.
Er beendet die Diskussion.
Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Der um diese
Formulierungen ergänzte Entschuldungsvertrag ist als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Der beigefügte
Entschuldungsvertrag wird beschlossen. (Anlage – aktualisierte Fassung, Stand
Sept 2012)
Der
Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Ressorts und der
Entschuldungskommission.