Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Bgm Beckmann schlägt vor, den vorliegenden Vertrag Punkt für Punkt durchzugehen.

Zu § 2 ergänzt FBL Kern, dass die Übertragung des Campingplatzes aus dem Vertrag gestrichen wurde. Dies ist unschädlich, weil keine Zahlen genannt werden. Desweiteren hat sich in § 6, Abs. 4 Nr. 3 eine Änderung in der Formulierung zur Weiterentwicklung des VERDO gegeben. (s. Anlage)

Es entwickelt sich eine lebhafte Diskussion über die Frage, wer die A-Liste zusammengestellt hat und warum die Maßnahme der Gemeinde Gusborn – Integration des Spielkreises in die Grundschule - sich dort nicht wiederfindet.

FBL Kern erläutert, dass nach Abstimmung mit Herrn Ottens vom NMI die Maßnahmen aufgenommen wurden, die nach derzeitigem Stand die größten Chancen auf Förderung haben und die dazu dienen Folgekosten zu reduzieren. Bei der Zusammenlegung von Schule und Spielkreis sind die Folgekosten im Moment noch unabsehbar.

Er betont, dass die A-Liste nicht verbindlich festgelegt ist  und die Ansetzung auf der B-Liste nicht automatisch bedeutet, dass die Maßnahme nicht realisiert wird. Wenn ein förderfähiges Konzept vorliegt, kann eine Durchführung erreicht werden.

Zur Entwicklung förderfähiger Projekte wird ein Konzept erarbeitet werden.

Eine Diskussion über zahlreiche Einzelfragen schließt sich an.

Stv. Bgm Struck stellt fest, dass für ihn das gesamte Konzept nicht schlüssig erscheint. Dem Vertrag kann er nicht zustimmen, da er überzeugt ist, ohne Bindung an den Vertrag mehr für die Gemeinde erreichen zu können, denn die Gemeinde Gusborn wird nach Aussage der Verwaltung künftig positive Haushaltsabschlüsse erreichen. Damit sei einerseits eine Selbstentschuldung möglich und andererseits der Abschluss eines Zukunftsvertrages überflüssig. Bei schlüssiger Planung seien Investitionen in der Gemeinde möglich, die mit Abschluss des Zukunftsvertrages nicht zu realisieren seien.

 

Demgegenüber untestreicht Bgm Beckmann seine Auffassung, vom Vertrag profitieren zu können und die Argumentationsgrundlage gegenüber der Samtgemeinde zu verbessern.
Er beendet die Diskussion.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 

 

 

 

Der um diese Formulierungen ergänzte Entschuldungsvertrag ist als Anlage beigefügt.

 

 


Beschluss:

Der beigefügte Entschuldungsvertrag wird beschlossen. (Anlage – aktualisierte Fassung, Stand Sept 2012)

Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Ressorts und der Entschuldungskommission.