Sitzung: 03.09.2012 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2/462/2012
Bei der Prüfung der
im Rahmen der Maßnahmen nach Ziffer 9 des Zukunftsvertrages angemeldeten
Maßnahmen hat sich herausgestellt, dass es für einige dieser Vorhaben keine
Förderrichtlinien (mehr) gibt, bzw. diese Vorhaben nicht in der Zuständigkeit
der Samtgemeinde und/oder ihrer Mitgliedsgemeinden liegen. Daher können diese
Maßnahmen nicht in die Liste der Vorhaben aufgenommen werden, bei denen eine
bevorzugte Förderung im Rahmen des Entschuldungsvertrages erhofft wird.
Der Rat nimmt dies ohne weitere Beratung zur
Kenntnis.
Beschluss
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die (in der
Vorlage) aufgeführten Maßnahmen im Rahmen der Ziffer 9 des Zukunftsvertrages
nicht beim Land Niedersachsen angemeldet werden können.