Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

 

Bei der Prüfung der im Rahmen der Maßnahmen nach Ziffer 9 des Zukunftsvertrages angemeldeten Maßnahmen hat sich herausgestellt, dass es für einige dieser Vorhaben keine Förderrichtlinien (mehr) gibt, bzw. diese Vorhaben nicht in der Zuständigkeit der Samtgemeinde und/oder ihrer Mitgliedsgemeinden liegen. Daher können diese Maßnahmen nicht in die Liste der Vorhaben aufgenommen werden, bei denen eine bevorzugte Förderung im Rahmen des Entschuldungsvertrages erhofft wird.

 

Der Rat nimmt dies ohne weitere Beratung zur Kenntnis.

 

 

 

 


Beschluss

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die (in der Vorlage) aufgeführten Maßnahmen im Rahmen der Ziffer 9 des Zukunftsvertrages nicht beim Land Niedersachsen angemeldet werden können.