Sitzung: 01.10.2012 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 31/389/2012
Bgm Schulz weist
darauf hin, dass bereits ähnliche Verträge in der Gemeinde existieren. Der
genannte Betrag von 10,- € jährlich soll lediglich ein symbolischer Betrag
sein, um den Vertrag nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Mit Herrn Willi Fabel, Unter den Eichen 9, 29474 Damnatz, wird ein
Vertrag über Querung des Wirtschaftsweges ‚Drift‘ in der Gemarkung Landsatz.
Flur 2 FlSt. 163/132 (siehe Anlage) zur Nutzung als Leitungstrasse für eine
Wärmeleitung geschlossen. Eckpunkte des Vertrages sind folgende:
1. Die Leitung darf im Bereich der Straße nicht
im offenen Verfahren verlegt werden, sondern ist durch Pressverfahren
herzustellen, um eine Beschädigung der Fahrbahnoberfläche zu vermeiden.
2. Die Gemeinde Damnatz räumt dem Nutzer das
Recht gegen eine jährliche Zahlung in Höhe von
10,-- € ein. Zur Absicherung kann zugunsten und auf Kosten
des Nutzers eine Dienstbarkeit in die betroffenen Grundbücher eingetragen
werden.
3. Vor Beginn des Baues sowie bei Veränderung außerhalb der eigenen Anlagen wird
der Nutzer der Gemeinde Damnatz frühzeitig Pläne einreichen. Die Gemeinde
Damnatz ist berechtigt, vor Baubeginn Änderungen zu verlangen, die im Interesse
der öffentlichen Sicherheit oder zur Erfüllung der Vertragsbedingungen sowie im
Rahmen der Gesamtkoordination mit anderen Versorgungsträgern notwendig
erscheinen. Der Nutzer wird der Gemeinde Damnatz den Zeitpunkt der
Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme schriftlich mitteilen. Die Gemeinde
Damnatz wird bei Pflanzmaßnahmen innerhalb des Verkehrsraumes auf vorhandene
Versorgungsleitungen Rücksicht nehmen.
- Nach Fertigstellung der Anlagen lässt
der Nutzer den Verkehrsraum und sonstige in Anspruch genommene Grundstücke
nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik so wiederherstellen, wie
sie vor Beginn der Arbeiten vorgefunden wurden. Sollten nach
Fertigstellung der Anlagen und nach Wiederherstellung des Verkehrsraumes
und sonstiger in Anspruch genommener Grundstücke innerhalb von einem Jahr Mängel eintreten, die
auf diese Arbeiten zurückzuführen sind, so ist der Nutzer verpflichtet,
diese Mängel zu beheben. Daher hat
nach Fertigstellung eine Abnahme durch die Gemeinde Damnatz zu erfolgen.
Der Gemeinde Damnatz ist nach Abschluss der Baumaßnahmen ein Leitungsplan
zur Verfügung zu stellen, in dem der genaue Leitungsverlauf nach
Einmessung eingetragen ist.
- Der
Nutzer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden,
die infolge der von ihm oder seinem Beauftragten ausgeführten Arbeiten
oder Anlagen der Gemeinde Damnatz oder Dritten zugefügt werden. Für
etwaige Schadenersatzansprüche Dritter an die Gemeinde Damnatz hält der
Nutzer die Gemeinde Damnatz schadlos.