Sitzung: 01.10.2012 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/322/2012
Bgm Schulz führt aus, dass bereits im Mai in Absprache mit der
Samtgemeindeverwaltung ein Schreiben an Familie Wilzek formuliert wurde. Das
Schreiben hat vertrauensbildenden Charakter. Die dort gewählte Formulierung
hindert die Gemeinde nicht daran, in Verkaufsfalle ein anderes Angebot
anzunehmen, sollte dies höher ausfallen als das Angebot der Familie Wilzek.
Diese können das Vorkaufsrecht nur gemeinsam geltend machen. Bgm Schulz weis
darauf hin, dass derzeit ein Verkauf der Immobilie nicht vorgesehen ist.
Da das Vermögen der Gemeinde betroffen ist, soll hierzu ein Beschluss
gefasst werden.
Der Rat fasst
dementsprechend folgenden
Beschluss:
Den Eheleuten Wilzek, Mieter der Wohnungen in der alten Schule, wird ein Vorkaufsrecht für das Gebäude und das Grundstück der ehemaligen Schule eingeräumt.