Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Bgm Schulz führt aus, dass bereits im Mai in Absprache mit der Samtgemeindeverwaltung ein Schreiben an Familie Wilzek formuliert wurde. Das Schreiben hat vertrauensbildenden Charakter. Die dort gewählte Formulierung hindert die Gemeinde nicht daran, in Verkaufsfalle ein anderes Angebot anzunehmen, sollte dies höher ausfallen als das Angebot der Familie Wilzek. Diese können das Vorkaufsrecht nur gemeinsam geltend machen. Bgm Schulz weis darauf hin, dass derzeit ein Verkauf der Immobilie nicht vorgesehen ist.

Da das Vermögen der Gemeinde betroffen ist, soll hierzu ein Beschluss gefasst werden.

 

Der Rat fasst dementsprechend folgenden

 


Beschluss:

Den Eheleuten Wilzek, Mieter der Wohnungen in der alten Schule, wird ein Vorkaufsrecht für das Gebäude und das Grundstück der ehemaligen Schule eingeräumt.