Sitzung: 29.05.2012 Rat der Gemeinde Langendorf
Die Bekämpfung der
Eichenprozessionsspinner an Bäumen privater Grundstücke müssen von den
Eigentümern durchgeführt werden. Insbesondere wenn der Befall in den
öffentlichen Raum hineinragt, hier die Bushaltestelle für Schüler, sind die
Eigentümer verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu ergreifen.
Das Ordnungsamt der
Samtgemeinde Elbtalaue wird dazu entsprechend tätig werden.