Die Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner an Bäumen privater Grundstücke müssen von den Eigentümern durchgeführt werden. Insbesondere wenn der Befall in den öffentlichen Raum hineinragt, hier die Bushaltestelle für Schüler, sind die Eigentümer verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu ergreifen.

 

Das Ordnungsamt der Samtgemeinde Elbtalaue wird dazu entsprechend tätig werden.