Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Stadt Hitzacker (Elbe), Schweineweide, fortzuschreiben.

 

Zu a)

Verfahren nach § 4 (1) BauGB

Mit Schreiben vom 02.12.2010 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB frühzeitig über die Planung unterrichtet und zur Äußerung bezüglich der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert. Abzuwägende Anregungen wurden von der Biosphärenreservatsverwaltung Nds. Elbtalaue, von der E.On Avacon AG, von der Industrie- und Handelskammer und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen. Diese Anregungen wurden ausgearbeitet und soweit erforderlich in den Flächennutzungsplan bzw. in die Begründung eingearbeitet. Eine Abwägung der Anregungen nach § 4 (1) BauGB hat noch nicht stattgefunden. Dennoch ist der Rat hierüber vor dem Feststellungsbeschluss in Kenntnis zu setzen, damit der Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan nachvollziehbar ist. Eine Abwägung dieser Anregungen (s. Anlage 1 der Vorlage) ist daher im Nachhinein noch erforderlich.

Verfahren nach § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB

Im Rahmen der  Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürger zu einer öffentlichen Versammlung an 09.05.2012 eingeladen. Bei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurde den anwesenden Bürgern die Planung vorgestellt und anschließend erörtert.

Mit Schreiben vom 08.05.2012 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange der Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 (2 ) BauGB übersandt. Gleichzeitig wurde den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 15.05.2012 bis einschließlich 15.06.2012 öffentlich ausliegt. Die Bevölkerung wurde durch Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen, die abzuwägen sind, von der Biosphärenreservatsverwaltung Nds. Elbtalaue, von der Industrie- und Handelskammer, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und vom Wasser- und Schifffahrtsamt vorgetragen (s. Anlage 2 der Vorlage).

Aus der Bevölkerung wurden Anregungen, die abzuwägen sind von der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH  und von einem Bürger aus Hitzacker vorgetragen (s. Anlage 2 der Vorlage).

Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB wurde von einigen Trägern öffentlicher Belange die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB wiederholt. Daher wird zu diesen Anregungen nach § 4 (2) BauGB nur noch auf die Abwägungsvorschläge aus der Abwägungstabelle gemäß § 4 (1) BauGB hingewiesen und nicht der ganze Abwägungstext nochmals aufgeführt.

 

Zu b)

Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren zur Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans soweit  abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt und beantwortet Informationsfragen.

 

Der Ausschuss diskutiert über die in den Planunterlagen aufgezeigten Möglichkeiten, eine befahrbare Hafenzufahrt zu schaffen und zu erhalten.

 

RF Ramm und Rh Herzog verweisen darauf, dass Anlass für die Planung der Vertrag zwischen der Stadt Hitzacker(Elbe) und der Hafen Hitzacker GmbH von 2008 war und dass dieser Vertrag noch nicht umgesetzt und inhaltlich nicht gut ausgearbeitet ist. Sie sprechen sich dafür aus, zunächst die Meinungsbildung im neuen Rat der Stadt Hitzacker(Elbe) abzuwarten und erst dann über den Flächennutzungsplan zu entscheiden.

 

Rh Zühlke erläutert, dass die Stadt Hitzacker(Elbe) seit den 90er Jahren aus touristischen Gründen die Hafenerweiterung plant und nach Investoren gesucht hat, weil die Stadt die Finanzierung nicht leisten kann. Die Stadt war froh, einen Investoren gefunden zu haben und hat die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt. Er bestätigt, dass der Vertrag inhaltlich nicht gut ausgearbeitet ist, spricht sich aufgrund der bestehenden Beschlusslage und der touristischen Bedeutung der Hafenerweiterung aber dafür aus, heute über den Flächennutzungsplan zu beschließen.

 

AV Schulz unterbricht die Sitzung um 19:00 Uhr.

 

Bürgermeister Mertins der Stadt Hitzacker(Elbe) erläutert kurz den Inhalt des Vertrages mit der Hafen Hitzacker GmbH und dass der Vertrag bis heute nicht umgesetzt worden ist. Er bestätigt die von Rh Zühlke erläuterte Beschlusslage und erklärt, dass demnächst über den bestehenden Vertrag beraten werden soll.

 

AV Schulz eröffnet die Sitzung um 19:05 Uhr wieder.

 

Rh A. Beutler, Rh U. Beutler und Rf Molter verweisen darauf, dass der genannte Vertrag Angelegenheit der Stadt Hitzacker(Elbe) ist. Sie sprechen sich dafür aus, den Tagesordnungspunkt heute zu behandeln.

 

Rh Herzog erläutert, dass die Lage der bestehenden Hafenzufahrt nach der Planung unverändert bleibt. Der Landkreis verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass es ein „Ziel“ des RROP ist, die Hafenzufahrt zu verlegen. Er fragt, ob Ziele der Raumplanung nicht zwingend umzusetzen sind.

 

FBL Hesebeck antwortet, dass der Landkreis in seiner Stellungnahme dazu nähere Untersuchungen vorgeschlagen hat und darauf hingewiesen hat, dass auch an der bisherigen Zufahrt ein Leitdamm zur Verbesserung möglich wäre. Er erläutert die Systematik des RROP. Das vom Landkreis angeführte definierte Ziel ist die Errichtung und der Betrieb eines Sportboothafens, u.a. auch für Hitzacker(Elbe), festgelegt in der zeichnerischen Darstellung. In der zu dem vorgenannten Ziel im RROP vorhandenen Begründung wird erläutert, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Nach der Systematik des RROP hat die Begründung erläuternden Charakter, nimmt aber an der Verbindlichkeit des Ziels nicht teil.

 

Rh Herzog beantragt, den TOP zu vertagen.

 

Der Antrag wird bei 4 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Rh Herzog bittet in der Niederschrift festzuhalten, dass die Zielsetzung des RROP Sportboothafen Hitzacker aus der Begründung heraus für die Lage der Hafenzufahrt keine zwingende Wirkung hat.

 

Nach Beendigung der Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Zu  a)     Die zum Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans vorgetragenen Stellungnahmen zu den Verfahren nach § 4 (1) BauGB und § 4 (2), § 3 (2) BauGB  werden gemäß den Abwägungstabellen des Planungsbüros abgewogen.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

Zu b)     Die 48. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 48. Änderung

des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).