Sitzung: 03.07.2012 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4
Vorlage: 30/376/2012
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat beschlossen, den Flächennutzungsplan der
Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe),
Stadt Hitzacker (Elbe), Schweineweide, fortzuschreiben.
Zu a)
Verfahren nach § 4 (1) BauGB
Mit Schreiben vom
02.12.2010 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach §
4 (1) BauGB frühzeitig über die Planung unterrichtet und zur Äußerung bezüglich
der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert. Abzuwägende Anregungen wurden
von der Biosphärenreservatsverwaltung Nds. Elbtalaue, von der E.On Avacon AG,
von der Industrie- und Handelskammer und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg
vorgetragen. Diese Anregungen wurden ausgearbeitet und soweit erforderlich in
den Flächennutzungsplan bzw. in die Begründung eingearbeitet. Eine Abwägung der
Anregungen nach § 4 (1) BauGB hat noch nicht stattgefunden. Dennoch ist der Rat
hierüber vor dem Feststellungsbeschluss in Kenntnis zu setzen, damit der
Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan
nachvollziehbar ist. Eine Abwägung dieser Anregungen (s. Anlage 1 der Vorlage)
ist daher im Nachhinein noch erforderlich.
Verfahren nach § 4 (2) BauGB und § 3 (2)
BauGB
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürger
zu einer öffentlichen Versammlung an 09.05.2012 eingeladen. Bei dieser
Öffentlichkeitsbeteiligung wurde den anwesenden Bürgern die Planung vorgestellt
und anschließend erörtert.
Mit Schreiben vom
08.05.2012 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange der
Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und den
wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit der Bitte um
Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 (2 ) BauGB übersandt. Gleichzeitig wurde
den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf der 48. Änderung
des Flächennutzungsplans mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
15.05.2012 bis einschließlich 15.06.2012 öffentlich ausliegt. Die Bevölkerung
wurde durch Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung über die öffentliche
Auslegung unterrichtet.
Während der
öffentlichen Auslegung wurden Anregungen, die abzuwägen sind, von der
Biosphärenreservatsverwaltung Nds. Elbtalaue, von der Industrie- und
Handelskammer, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und vom Wasser- und
Schifffahrtsamt vorgetragen (s. Anlage 2 der Vorlage).
Aus der Bevölkerung
wurden Anregungen, die abzuwägen sind von der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH und von einem Bürger aus Hitzacker
vorgetragen (s. Anlage 2 der Vorlage).
Im Rahmen der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB wurde von einigen Trägern öffentlicher Belange
die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB wiederholt.
Daher wird zu diesen Anregungen nach § 4 (2) BauGB nur noch auf die
Abwägungsvorschläge aus der Abwägungstabelle gemäß § 4 (1) BauGB hingewiesen
und nicht der ganze Abwägungstext nochmals aufgeführt.
Zu b)
Mit der Abwägung
und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren
zur Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der
Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt und beantwortet Informationsfragen.
Der Ausschuss
diskutiert über die in den Planunterlagen aufgezeigten Möglichkeiten, eine
befahrbare Hafenzufahrt zu schaffen und zu erhalten.
RF Ramm und Rh
Herzog verweisen darauf, dass Anlass für die Planung der Vertrag zwischen der
Stadt Hitzacker(Elbe) und der Hafen Hitzacker GmbH von 2008 war und dass dieser
Vertrag noch nicht umgesetzt und inhaltlich nicht gut ausgearbeitet ist. Sie
sprechen sich dafür aus, zunächst die Meinungsbildung im neuen Rat der Stadt
Hitzacker(Elbe) abzuwarten und erst dann über den Flächennutzungsplan zu
entscheiden.
Rh Zühlke
erläutert, dass die Stadt Hitzacker(Elbe) seit den 90er Jahren aus
touristischen Gründen die Hafenerweiterung plant und nach Investoren gesucht
hat, weil die Stadt die Finanzierung nicht leisten kann. Die Stadt war froh,
einen Investoren gefunden zu haben und hat die Änderung des Flächennutzungsplanes
beantragt. Er bestätigt, dass der Vertrag inhaltlich nicht gut ausgearbeitet
ist, spricht sich aufgrund der bestehenden Beschlusslage und der touristischen
Bedeutung der Hafenerweiterung aber dafür aus, heute über den
Flächennutzungsplan zu beschließen.
AV Schulz
unterbricht die Sitzung um 19:00 Uhr.
Bürgermeister
Mertins der Stadt Hitzacker(Elbe) erläutert kurz den Inhalt des Vertrages mit
der Hafen Hitzacker GmbH und dass der Vertrag bis heute nicht umgesetzt worden
ist. Er bestätigt die von Rh Zühlke erläuterte Beschlusslage und erklärt, dass
demnächst über den bestehenden Vertrag beraten werden soll.
AV Schulz eröffnet
die Sitzung um 19:05 Uhr wieder.
Rh A. Beutler, Rh
U. Beutler und Rf Molter verweisen darauf, dass der genannte Vertrag
Angelegenheit der Stadt Hitzacker(Elbe) ist. Sie sprechen sich dafür aus, den
Tagesordnungspunkt heute zu behandeln.
Rh Herzog
erläutert, dass die Lage der bestehenden Hafenzufahrt nach der Planung
unverändert bleibt. Der Landkreis verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass
es ein „Ziel“ des RROP ist, die Hafenzufahrt zu verlegen. Er fragt, ob Ziele
der Raumplanung nicht zwingend umzusetzen sind.
FBL Hesebeck
antwortet, dass der Landkreis in seiner Stellungnahme dazu nähere
Untersuchungen vorgeschlagen hat und darauf hingewiesen hat, dass auch an der
bisherigen Zufahrt ein Leitdamm zur Verbesserung möglich wäre. Er erläutert die
Systematik des RROP. Das vom Landkreis angeführte definierte Ziel ist die
Errichtung und der Betrieb eines Sportboothafens, u.a. auch für
Hitzacker(Elbe), festgelegt in der zeichnerischen Darstellung. In der zu dem
vorgenannten Ziel im RROP vorhandenen Begründung wird erläutert, wie dieses
Ziel erreicht werden kann. Nach der Systematik des RROP hat die Begründung
erläuternden Charakter, nimmt aber an der Verbindlichkeit des Ziels nicht teil.
Rh Herzog
beantragt, den TOP zu vertagen.
Der Antrag wird bei
4 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt.
Rh Herzog bittet in
der Niederschrift festzuhalten, dass die Zielsetzung des RROP Sportboothafen
Hitzacker aus der Begründung heraus für die Lage der Hafenzufahrt keine
zwingende Wirkung hat.
Nach Beendigung der
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Zu a) Die zum
Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans vorgetragenen Stellungnahmen
zu den Verfahren nach § 4 (1) BauGB und § 4 (2), § 3 (2) BauGB werden gemäß den Abwägungstabellen des
Planungsbüros abgewogen.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Zu b) Die 48. Änderung des
Flächennutzungsplans und die Begründung zur 48. Änderung
des Flächennutzungsplans werden beschlossen
(Feststellungsbeschluss).