Sitzung: 05.07.2012 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 6
Vorlage: 31/360/2012
Stellungnahme
der Verwaltung:
Es ist richtig,
dass immer wieder Landwirte oder andere Personen Flächen der Gemeinde ohne
Erlaubnis in Anspruch nehmen. Dies ist auch in der Gemeinde Göhrde der Fall.
Seit der Verwaltung durch das Katasteramt Luftbildaufnahmen zur Verfügung
gestellt werden, erfolgt nicht nur durch die Verwaltung sondern auch durch die
untere Naturschutzbehörde des Landkreises eine Überprüfung solcher Fälle.
In den Gemeinden
wird dann in der Regel der Bürgermeister gebeten, den Verursacher auf diesen
Missstand hinzuweisen. In den meisten Fällen haben die Landwirte dafür
Verständnis und unterlassen diese Handlungsweise dann in Zukunft.
Problematisch wird
es nur, wenn es Streitigkeiten über die Grundstücksgrenzen gibt. Die Vermessung
kostet in der Regel zwischen 1.000,-- und 2.000,-- €. Sollte sich dann
herausstellen, dass es sich um eine rechtswidrige Inanspruchnahme von
Gemeindegrundstücken handelt, muss der Betroffene privatrechtlich verklagt
werden, was dann zu Schadensersatzforderungen an ihn führt.
Sollte es sich
jedoch zeigen, dass hier keine
rechtswidrige Handlung vorliegt, fallen die Vermessungskosten zu Lasten des
Auftraggebers.
Da die Überprüfung
sämtlicher Gemeindegrundstücke sehr zeitaufwändig ist (allein der Gemeinde Göhrde
gehören ca. 81 ha Straßen und Wege), kann solch eine Prüfung immer nur
sporadisch durchgeführt werden. Häufig gibt es auch Hinweise aus der
Bevölkerung, denen dann nachgegangen wird.
Frau Demmer
erläutert, dass die Überprüfung dieses wiederkehrenden Problems für die
Verwaltung einen großen Aufwand darstellt, sofern es keine gezielten
Informationen gibt.
Sie bestätigt auf
Nachfrage, das definitiv Ausgleiche für genutzte Flächen zu schaffen sind.
Stv. Bgm Klappstein
formuliert einen Beschlussvorschlag, den Bürgermeister mit dem Vorgehen gegen
Missstände zu beauftragen.
Rh Porip hält
entgegen, das sei nicht Sache des Bürgermeisters, sondern der Verwaltung.
Auf Nachfrage von
Rh Scherlies antwortet Bgm Stegemann, dass bisher keine Missstände an ihn
herangetragen wurden. Er selber wird im nächsten halben Jahr auf die Landwirte
zugehen um die Besitzverhältnisse zu klären.
Rh Harlfinger
beantragt die Abstimmung.
Der
Beschlussvorschlag der Gruppe Göhrde (31/360/2012) wird abgelehnt mit3 Ja- bei
6 Nein-Stimmen
Der Rat fasst
folgenden
Der Bürgermeister wird beauftragt, bei Bekanntwerden solcher Missstände der Fremdnutzung von Gemeindeflächen den Nutzer darauf hinzuweisen und aufzufordern, den rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen.