Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 6

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Es ist richtig, dass immer wieder Landwirte oder andere Personen Flächen der Gemeinde ohne Erlaubnis in Anspruch nehmen. Dies ist auch in der Gemeinde Göhrde der Fall.
Seit der Verwaltung durch das Katasteramt Luftbildaufnahmen zur Verfügung gestellt werden, erfolgt nicht nur durch die Verwaltung sondern auch durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises eine Überprüfung solcher Fälle.

In den Gemeinden wird dann in der Regel der Bürgermeister gebeten, den Verursacher auf diesen Missstand hinzuweisen. In den meisten Fällen haben die Landwirte dafür Verständnis und unterlassen diese Handlungsweise dann in Zukunft.

Problematisch wird es nur, wenn es Streitigkeiten über die Grundstücksgrenzen gibt. Die Vermessung kostet in der Regel zwischen 1.000,-- und 2.000,-- €. Sollte sich dann herausstellen, dass es sich um eine rechtswidrige Inanspruchnahme von Gemeindegrundstücken handelt, muss der Betroffene privatrechtlich verklagt werden, was dann zu Schadensersatzforderungen an ihn führt.

Sollte es sich jedoch  zeigen, dass hier keine rechtswidrige Handlung vorliegt, fallen die Vermessungskosten zu Lasten des Auftraggebers.

Da die Überprüfung sämtlicher Gemeindegrundstücke sehr zeitaufwändig ist (allein der Gemeinde Göhrde gehören ca. 81 ha Straßen und Wege), kann solch eine Prüfung immer nur sporadisch durchgeführt werden. Häufig gibt es auch Hinweise aus der Bevölkerung, denen dann nachgegangen wird.

 

Frau Demmer erläutert, dass die Überprüfung dieses wiederkehrenden Problems für die Verwaltung einen großen Aufwand darstellt, sofern es keine gezielten Informationen gibt.

Sie bestätigt auf Nachfrage, das definitiv Ausgleiche für genutzte Flächen zu schaffen sind.

 

Stv. Bgm Klappstein formuliert einen Beschlussvorschlag, den Bürgermeister mit dem Vorgehen gegen Missstände zu beauftragen.

Rh Porip hält entgegen, das sei nicht Sache des Bürgermeisters, sondern der Verwaltung.

Auf Nachfrage von Rh Scherlies antwortet Bgm Stegemann, dass bisher keine Missstände an ihn herangetragen wurden. Er selber wird im nächsten halben Jahr auf die Landwirte zugehen um die Besitzverhältnisse zu klären.

 

Rh Harlfinger beantragt die Abstimmung.

 

Der Beschlussvorschlag der Gruppe Göhrde (31/360/2012) wird abgelehnt mit3 Ja- bei 6 Nein-Stimmen

Der Rat fasst folgenden

 

 


Der Bürgermeister wird beauftragt, bei Bekanntwerden solcher Missstände der Fremdnutzung von Gemeindeflächen den Nutzer darauf hinzuweisen und aufzufordern, den rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen.