Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der asphaltierte Gehweg entlang „Am Räuberberg“ ist durch Wurzelaufbrüche, teilweise verursacht durch Baumwurzeln der anliegenden Grundstücke, abgängig.

 

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sollen diese bis zu 10 cm hohen Stolperkanten beseitigt werden. Es ist vorgesehen, den Gehweg im Bereich vor dem Grundstück „An der Kuhtrift 1“ bis zum Grundstück „An der Kuhtrift 8“ zu fräsen, die Baumwurzeln zu kappen und zu entfernen.

Das Fräsgut bleibt als Wegeschotter liegen und wird verdichtet.

 

Dieses Verfahren wurde schon in einzelnen Bereichen des Gehweges angewandt und hat sich bewährt.

 

Nach intensiver Beratung fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Zur Gefahrenabwehr im Bereich des Gehweges vor den Grundstücken An der Kuhtrift 1 bis An der Kuhtrift 8 (Am Räuberberg) wird ein Hinweisschild aufgestellt.

Die Anwohner werden nach Klärung mit dem Bauamt über ihre Beteiligung an den Kosten der erforderlichen Sanierungsmaßnahme informiert. Nach Einhaltung der erforderlichen Fristen wird mit der Durchführung der Maßnahme begonnen.