Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Landkreis hat bei der Erstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2004 von der Möglichkeit der Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung Gebrauch gemacht. Durch die Festlegung im RROP 2004 sind raumbedeutsame Einzelanlagen und Windfarmen außerhalb der Vorranggebiete ausgeschlossen. Innerhalb der Gemeinde Zernien können bisher keine Anlagen errichtet werden.

Alle im RROP 2004 festgelegten Vorranggebiete für Windenergienutzung im LK sind zwischenzeitlich umgesetzt.
Es sind an den LK Anfragen zur Errichtung von Anlagen an anderen Standorten herangetragen worden.

Vor dem Hintergrund der angestrebten Energiewende und der auf Bundes- und Landesebene geführten Diskussion über die Errichtung von Windenergieanlagen im erweiterten Umfang (höhere Nabenhöhen, Standorte möglicherweise auch über Waldgebieten usw.), gibt es seitens des LK Bestrebungen, das RROP anzupassen. Hierzu ist ein entsprechender Kreistagsbeschluss herbeigeführt worden. Die Verwaltung ist mit der Untersuchung des Kreisgebietes auf weitere geeignete Standorte beauftragt worden.

 

Um durch die Errichtung von Windenergieanlagen auch für die Gemeinde Zernien eine regionale Wertschöpfung erreichen zu können und eine Dezentralisierung der Energieerzeugung auch für den Bereich der Gemeinde voranzutreiben, ist der LK aufzufordern, auch geeignete Standorte in der Gemeinde Zernien auszuweisen.
Alle möglichen Standorte in der Gemeinde Zernien müssen untersucht werden, dabei sind auch die bereits zum Verfahren RROP 2004 betrachteten und untersuchten Gebiete einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Benannt werden speziell die Bereiche in der Gemarkung Reddien nahe zur Ortslage Glieneitz, für die bereits zum Verfahren 2004 entlang der Kreisgrenze Kartierungen erfolgt sind (hierin wurde seinerzeit z. B. festgestellt, dass dort kein Vorkommen des Ortolans besteht), Gebiete im Bereich Riebrau / Breese an der Göhrde und im Bereich Fließau / Mützingen.


Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass die seinerzeit gegen eine Ausweisung von Standorten zur Energieerzeugung aus Windkraft angeführten Argumente heute einer anderen Bewertung zu unterziehen sind.
Gründe für eine Neubewertung sind die angestrebte Freigabe oder zumindest Anhebung der Nabenhöhenbegrenzung und der noch immer fehlende wissenschaftlich begründete Nachweis zur vermeintlichen Unvereinbarkeit solcher Anlagen zur heimischen Fauna.

 

Bgm Schulz bekräftigt, dass die Gemeinde bereit ist, sich mit diesem Thema unter veränderten Voraussetzungen erneut zu beschäftigen. Er betont den damit sowohl für die Gemeinde als auch für die Eigentümer potentiell geeigneter Flächen verbundenen wirtschaftlichen Faktor.

Auf Nachfragen der Ratsmitglieder fügt er hinzu, dass die Einflussnahme der Gemeinde gewahrt bleibt. Bei den bereits genannten Flächen handelt es sich um Vorschläge, denen weitere hinzugefügt werden können.

 

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss

Die Gemeinde Zernien unterstützt die Bestrebungen des Landkreises die Festsetzungen des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten der Windenergienutzung zu überarbeiten.
Der Landkreis wird aufgefordert auch den Raum der Gemeinde Zernien zu betrachten und geeignete Standorte für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Gemeinde zu untersuchen und auszuweisen.