Sitzung: 28.06.2012 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 3/332/2012
Der Landkreis hat
bei der Erstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2004 von der
Möglichkeit der Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung Gebrauch
gemacht. Durch die Festlegung im RROP 2004 sind raumbedeutsame Einzelanlagen
und Windfarmen außerhalb der Vorranggebiete ausgeschlossen. Innerhalb der
Gemeinde Zernien können bisher keine Anlagen errichtet werden.
Alle im RROP 2004 festgelegten Vorranggebiete für Windenergienutzung im LK sind
zwischenzeitlich umgesetzt.
Es sind an den LK Anfragen zur Errichtung von Anlagen an anderen Standorten
herangetragen worden.
Vor dem Hintergrund
der angestrebten Energiewende und der auf Bundes- und Landesebene geführten
Diskussion über die Errichtung von Windenergieanlagen im erweiterten Umfang (höhere
Nabenhöhen, Standorte möglicherweise auch über Waldgebieten usw.), gibt es
seitens des LK Bestrebungen, das RROP anzupassen. Hierzu ist ein entsprechender
Kreistagsbeschluss herbeigeführt worden. Die Verwaltung ist mit der
Untersuchung des Kreisgebietes auf weitere geeignete Standorte beauftragt
worden.
Um durch die
Errichtung von Windenergieanlagen auch für die Gemeinde Zernien eine regionale
Wertschöpfung erreichen zu können und eine Dezentralisierung der
Energieerzeugung auch für den Bereich der Gemeinde voranzutreiben, ist der LK
aufzufordern, auch geeignete Standorte in der Gemeinde Zernien auszuweisen.
Alle möglichen Standorte in der Gemeinde Zernien müssen untersucht
werden, dabei sind auch die bereits zum Verfahren RROP 2004 betrachteten und
untersuchten Gebiete einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Benannt werden
speziell die Bereiche in der Gemarkung Reddien nahe zur Ortslage Glieneitz, für
die bereits zum Verfahren 2004 entlang der Kreisgrenze Kartierungen erfolgt
sind (hierin wurde seinerzeit z. B. festgestellt, dass dort kein Vorkommen des
Ortolans besteht), Gebiete im Bereich Riebrau / Breese an der Göhrde und im
Bereich Fließau / Mützingen.
Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass die seinerzeit gegen eine Ausweisung
von Standorten zur Energieerzeugung aus Windkraft angeführten Argumente heute
einer anderen Bewertung zu unterziehen sind.
Gründe für eine Neubewertung sind die angestrebte Freigabe oder zumindest
Anhebung der Nabenhöhenbegrenzung und der noch immer fehlende wissenschaftlich
begründete Nachweis zur vermeintlichen Unvereinbarkeit solcher Anlagen zur
heimischen Fauna.
Bgm Schulz bekräftigt,
dass die Gemeinde bereit ist, sich mit diesem Thema unter veränderten
Voraussetzungen erneut zu beschäftigen. Er betont den damit sowohl für die
Gemeinde als auch für die Eigentümer potentiell geeigneter Flächen verbundenen
wirtschaftlichen Faktor.
Auf Nachfragen der
Ratsmitglieder fügt er hinzu, dass die Einflussnahme der Gemeinde gewahrt
bleibt. Bei den bereits genannten Flächen handelt es sich um Vorschläge, denen
weitere hinzugefügt werden können.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss
Die Gemeinde
Zernien unterstützt die Bestrebungen des Landkreises die Festsetzungen des
Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 bezüglich der Ausweisung von
Vorranggebieten der Windenergienutzung zu überarbeiten.
Der Landkreis wird aufgefordert auch den Raum der Gemeinde Zernien zu
betrachten und geeignete Standorte für die Errichtung von Windenergieanlagen in
der Gemeinde zu untersuchen und auszuweisen.