Sitzung: 26.06.2012 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2/354/2012
Sachverhalt:
Im Rahmen der
bisherigen Beschlussfassungen wurde darüber informiert, dass neben der
Entschuldung und dem Ausgleich des Ergebnishaushaltes auch strukturverbessernde
Maßnahmen nach Ziffer 9 des Zukunftsvertrages Bestandteil eines Entschuldungsvertrages
zwischen dem Land Niedersachsen und der Samtgemeinde Elbtalaue mit ihren
Gemeinden sein kann.
Für die
Samtgemeinde Elbtalaue und die Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe)
sind Vorschläge erarbeitet und gesammelt worden. Die Bürgermeister der weiteren
Mitgliedsgemeinden sind gebeten worden, mögliche Maßnahmen im für ihre Gemeinde
vorzulegen, so dass mit einem Gesamtpaket in die Verhandlungen mit dem Land
Niedersachsen gegangen werden kann.
Sollte der
Landkreis Lüchow-Dannenberg im Rahmen seiner Entschuldung den Weg einer Fusion
mit Nachbarkreisen gehen, so wird über einen Gebietsänderungsvertrag verhandelt
werden müssen. Für diesen Gebietsänderungsvertrag schlägt die Samtgemeinde
Elbtalaue folgende Punkte vor:
·
Bei Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit anderen Kreisen
Beibehaltung einer leistungsfähigen Außenstelle der Kreisverwaltung in Lüchow
(Wendland)
- Erhalt der Wirtschaftsförderung
Lüchow-Dannenberg in Lüchow (Wendland)
- Erhalt der Feuerwehrtechnischen Zentrale in
Dannenberg (Elbe)
- Erhalt der BBS in Lüchow (Wendland)
Eigenanteilsfinanzierung durch Mittel aus
Lüchow-Dannenberg-Gesetz
Im Rahmen des
Entschuldungsvertrages sind die Samtgemeinde sowie ihre Mitgliedsgemeinden
aufgefordert, neben den zusätzlichen Investitionsmaßnahmen, die z.B. über die
Ziffer 9 des Zukunftsvertrages aufgeführt sind, auch zukünftig Investitionen
zum Erhalt ihres Vermögens durchzuführen. Aufgrund fehlender Eigenmittel sind
die für die Investitionen erforderlichen (Ko)-Finanzierungsmittel in der Regel
durch Kreditaufnahmen aufzubringen. Dadurch würde zukünftig eine zusätzliche
Belastung der Ergebnishaushalte durch die Zinsaufwendungen sowie eine Belastung
der Liquidität durch die zu leistenden Tilgungen entstehen.
Aus diesem Grund
hält es die Samtgemeinde Elbtalaue für opportun, die aus dem
Lüchow-Dannenberg-Gesetz noch zur Verfügung stehenden Mittel von rd. 18,5 Mio
so umzuwandeln, dass diese als Eigenmittelersatz für Investitionen verwendet
werden können.
Ein entsprechender
Antrag wird beim Land Niedersachen gestellt.
Nach kontroverser
Diskussion wir abweichend vom Verwaltungsvorschlag folgender Beschlussvorschlag
empfohlen.
Beschlussvorschlag:
a) Es werden die nachstehenden vorläufigen noch veränderbaren Maßnahmen für die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen beschlossen.
Samtgemeinde Elbtalaue
·
Energetische
Sanierung der Grundschulen nach einem Grundschulkonzept
bisher vorliegend:
Energetische Sanierung der Grundschule in
Zernien zur Reduzierung der Bewirtschaftungskosten (rd. 1,2 Mio Euro)
Energetische Sanierung der Grundschule
Hitzacker zur Reduzierung der Bewirtschaftungskosten (rd. 1,2 Mio Euro)
·
Infrastrukturelle Verbesserung zu den Gewerbegebieten bisher
vorliegend:
Ausbau GemVStr. v. L 255
(Metzingen-Hitzacker) zum Gewerbegebiet Hitzacker Räsenberg (rd. 2 Mio Euro)
·
Ausbau v. Feuerwehr.-Gerätehäusern gem. Forderungskatalog der
Polizeidirektion Lüneburg
·
Zusammenlegung der Standorte Kommunale Dienste Elbtalaue (rd. 1,5
Mio Euro)
·
energetische Sanierung und Barrierefreiheit der Verwaltungsgebäude
b) Die Samtgemeinde Elbtalaue beantragt im Rahmen des Entschuldungsantrages, die verbliebenen Mittel aus dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz so umzuwandeln, dass diese zur Eigenfinanzierung für Investitionsmaßnahmen und für soziale Maßnahmen eingesetzt werden dürfen.