Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Im Rahmen der bisherigen Beschlussfassungen wurde darüber informiert, dass neben der Entschuldung und dem Ausgleich des Ergebnishaushaltes auch strukturverbessernde Maßnahmen nach Ziffer 9 des Zukunftsvertrages Bestandteil eines Entschuldungsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Samtgemeinde Elbtalaue mit ihren Gemeinden sein kann.

Für die Samtgemeinde Elbtalaue und die Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) sind Vorschläge erarbeitet und gesammelt worden. Die Bürgermeister der weiteren Mitgliedsgemeinden sind gebeten worden, mögliche Maßnahmen im für ihre Gemeinde vorzulegen, so dass mit einem Gesamtpaket in die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen gegangen werden kann.

 

Sollte der Landkreis Lüchow-Dannenberg im Rahmen seiner Entschuldung den Weg einer Fusion mit Nachbarkreisen gehen, so wird über einen Gebietsänderungsvertrag verhandelt werden müssen. Für diesen Gebietsänderungsvertrag schlägt die Samtgemeinde Elbtalaue folgende Punkte vor:

·         Bei Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit anderen Kreisen Beibehaltung einer leistungsfähigen Außenstelle der Kreisverwaltung in Lüchow (Wendland)

  • Erhalt der Wirtschaftsförderung Lüchow-Dannenberg in Lüchow (Wendland)
  • Erhalt der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Dannenberg (Elbe)
  • Erhalt der BBS in Lüchow (Wendland)

 

Eigenanteilsfinanzierung durch Mittel aus Lüchow-Dannenberg-Gesetz

 

Im Rahmen des Entschuldungsvertrages sind die Samtgemeinde sowie ihre Mitgliedsgemeinden aufgefordert, neben den zusätzlichen Investitionsmaßnahmen, die z.B. über die Ziffer 9 des Zukunftsvertrages aufgeführt sind, auch zukünftig Investitionen zum Erhalt ihres Vermögens durchzuführen. Aufgrund fehlender Eigenmittel sind die für die Investitionen erforderlichen (Ko)-Finanzierungsmittel in der Regel durch Kreditaufnahmen aufzubringen. Dadurch würde zukünftig eine zusätzliche Belastung der Ergebnishaushalte durch die Zinsaufwendungen sowie eine Belastung der Liquidität durch die zu leistenden Tilgungen entstehen.

Aus diesem Grund hält es die Samtgemeinde Elbtalaue für opportun, die aus dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz noch zur Verfügung stehenden Mittel von rd. 18,5 Mio so umzuwandeln, dass diese als Eigenmittelersatz für Investitionen verwendet werden können.

Ein entsprechender Antrag wird beim Land Niedersachen gestellt.

 

Nach kontroverser Diskussion wir abweichend vom Verwaltungsvorschlag folgender Beschlussvorschlag empfohlen.

 


Beschlussvorschlag:

a) Es werden die nachstehenden vorläufigen noch veränderbaren Maßnahmen für die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen beschlossen.

 

Samtgemeinde Elbtalaue

·         Energetische Sanierung der Grundschulen nach einem Grundschulkonzept

bisher vorliegend:

Energetische Sanierung der Grundschule in Zernien zur Reduzierung der Bewirtschaftungskosten (rd. 1,2 Mio Euro)

Energetische Sanierung der Grundschule Hitzacker zur Reduzierung der Bewirtschaftungskosten (rd. 1,2 Mio Euro)

·         Infrastrukturelle Verbesserung zu den Gewerbegebieten bisher vorliegend:

Ausbau GemVStr. v. L 255 (Metzingen-Hitzacker) zum Gewerbegebiet Hitzacker Räsenberg (rd. 2 Mio Euro)

·         Ausbau v. Feuerwehr.-Gerätehäusern gem. Forderungskatalog der Polizeidirektion Lüneburg

·         Zusammenlegung der Standorte Kommunale Dienste Elbtalaue (rd. 1,5 Mio Euro)

·         energetische Sanierung und Barrierefreiheit der Verwaltungsgebäude

 

 

b) Die Samtgemeinde Elbtalaue beantragt im Rahmen des Entschuldungsantrages, die verbliebenen Mittel aus dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz so umzuwandeln, dass diese zur Eigenfinanzierung für Investitionsmaßnahmen und für soziale Maßnahmen eingesetzt werden dürfen.