Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 06.02.2012 beschlossen, eine Neufassung der Gestaltungssatzung in Auftrag zu geben.

 

Nach der Änderung des Gestaltungsbereiches und der damit verbundenen Überarbeitung und rechtlichen Würdigung der Begründung, wurden mit Schreiben vom 30.04.2012 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, eine Stellungnahme zu der Neufassung der Gestaltungssatzung abzugeben. Gleichzeitig wurde der Entwurf der Neufassung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des Stadtbildes der Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung (Gestaltungssatzung) in der Zeit vom 07.05.2012 bis einschließlich 06.06.2012 öffentlich ausgelegt.

 

Während der öffentlichen Auslegung sind Anregungen vom Landkreis, von der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade und eines Bürgers vorgetragen worden, die abzuwägen sind (siehe Anlage).

 

Ausschussvorsitzende Birgit Stute erläutert, dass es den Mitgliedern des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) nicht zuzumuten ist, einen Sachverhalt, der die Neufassung der „ Örtlichen Bauvorschrift“ betrifft und 70 Seiten umfasst, einen Tag vor der Sitzung per Post zu erhalten. Sie bemängelt diesen Tatbestand und bezeichnet ihn als „Unverschämtheit“ und weist darauf hin, dass viele Tatbestände in den Papieren schon vor Wochen bekannt waren. Diese hätten abgearbeitet werden können, um allen Ratsmitgliedern rechtzeitig eine Vorlage zukommen zu lassen. Des Weiteren bemängelt sie, dass das Papier, das den Ratsmitgliedern vorgelegt wurde, nur einseitig bedruckt ist. Auch die Art der Zusammenstellung ohne Heftwerk ist nicht akzeptabel. Des Weiteren fragt sie, warum diese Vorlage nicht im Ratssystem eingestellt war, da es sich um eine öffentliche Entscheidungsvorlage handelt. Sie bittet, in der Zukunft solche Vorgehensweisen auszuschließen. Auch eine Verwaltung muss sich der heutigen Zeit anpassen.

 

Stellv. Stadtdirektorin Petra Steckelberg gibt Birgit Stute recht. Sie weist jedoch darauf hin, dass es Wunsch der Bürgermeisterin der Stadt Dannenberg (Elbe) war, den Termin der Ausschusssitzung so schnell wie möglich nach Fristablauf anzusetzen. Da viele neue Ratsmitglieder zum ersten Mal mit der Baugestaltungssatzung befasst sind, hätten Änderungen aber besser dargestellt werden müssen, um den Entscheidungsträgern eine gute Vorbereitungsgrundlage zu geben. Sie bittet um Entschuldigung.

 

Nach dem umfassenden Vortrag von Fachbereichsleiter Jens Hesebeck gibt auch Ausschussmitglied Dr. Hans-Christian Lange seine Bedenken hinsichtlich einer Entscheidung am heutigen Tage bekannt. Seine Fraktion hat sich erst heute mit den Rahmenbedingungen auseinandersetzen können und hatte dafür lediglich eine Stunde Zeit. Aus diesem Grunde bittet die Fraktion zunächst um folgende Änderungen:

 

  • Alle Einschränkungen, die darauf abzielen, dass Solaranlagen nicht zulässig sind, sollen aus dem Satzungstext entfernt werden. Die Stadt Dannenberg (Elbe) sieht sich als federführende Kommune in der Region, um die erneuerbaren Energien zu befördern. Aus diesem Grunde ist eine Neufassung der Baugestaltungssatzung mit diesen Einschränkungen nicht tragbar.

 

  • Der Bereich des Gebäudebestandes nya nordiska in der Marschtorstraße und der Sparkasse Uelzen/Lüchow-Dannenberg am Mühlentor sind auch in der Neufassung der Baugestaltungssatzung ausgespart worden. Dies ist für seine Fraktion nicht plausibel. Dr. Hans-Christian Lange bittet darum, dass dieser Bereich ebenfalls von der Regelung der Baugestaltungssatzung erfasst wird. Einheitlichkeit ist zu gewährleisten. Deshalb muss jeder Gebäudebestand gleich behandelt werden.

 

  • Hinsichtlich der Fensterbekleidungen regt Ausschussmitglied Dr. Hans-Christian Lange an, den Bedenken des Landkreises nachzugeben.

 

Fachbereichsleiter Jens Hesebeck gibt entsprechende Begründungn:

Die Gebietsabgrenzungen für den Bereich nya nordiska und der Sparkasse basieren auf Beschlüsse der vergangenen Legislaturperioden. Beide Gebäudebestände können nicht mehr Gegenstand in einem Verfahren zur Neufassung der Baugestaltungssatzung sein. Sowohl die geforderten Bestimmungen nach der freien Handhabe von Solaranlagen als auch die Neuaufnahme der Bereiche nya nordiska und Sparkasse Uelzen/Lüchow-Dannenberg sind auslegungsrelevante Änderungen. Sollte der Beschluss mit diesen Änderungen gefasst werden, ist eine erneute Auslegung erforderlich.

Im Falle einer Neuauslegung mit relevanten Änderungen wird aber hiermit zu rechnen sein, da sicherlich Anregungen und Einwendungen eingehen werden, die geprüft werden müssten.

 

Ausschussmitglied Ernst Bader bittet Ausschussmitglied Dr. Christian Lange zu bedenken, dass er auch in der letzten Legislaturperiode bereits Ratsmitglied war. Diese Sitzungsfolge des heutigen Tages ist angelegt worden, um das Bauvorhaben „Bohm“ zu befördern. Ausschussmitglied Ernst Bader fragt, ob es gewollt ist, dass dem Bauherrn Bohm unter den vorgenannten rechtlichen Rahmenbedingungen zuzumuten ist, ein weiteres Vierteljahr auf den Fortgang seiner Baumaßnahme warten zu müssen. Auch seiner Fraktion ist bewusst, dass der Grundstückseigentümer Markus Bohm auf den Beschluss zur Neufassung der Baugestaltungssatzung wartet.

 

Ausschussmitglied Dr. Hans-Christian Lange hält dem entgegen, dass seine Fraktion in der letzten Legislaturperiode aus zwei Mitgliedern bestand, jetzt aus sieben Mitgliedern besteht.

 

Stellv. Stadtdirektorin Petra Steckelberg erläutert, dass es derzeit keine gültige Satzung gibt, die dem Vorhaben von Markus Bohm gerecht wird. Sie schlägt vor, die Neufassung der Baugestaltungssatzung in der vorgelegten Form zu empfehlen und zu beschließen und anschließend die Passagen so wie zuvor angeführt erneut zu beraten.

 

Diesem Vorschlag stimmt Ausschussmitglied Günter Voß zu.

 

Ausschussmitglied Dr. Hans-Christian Lange bittet um Begründung, warum eine erneute Auslegung zur Pflicht wird.

 

Fachbereichsleiter Jens Hesebeck erläutert, dass sowohl der Wunsch nach der Änderung der Bestimmungen zu Solaranlagen als auch die Neuaufnahme der Grundstücke nya nordiska und Sparkasse Uelzen/Lüchow-Dannenberg den Grundzug der Planungen berühren. Hier werden bestehende Regelungen maßgeblich abgeändert. Dies setzt eine erneute Auslegung voraus.

 

Stellv. Ausschussmitglied Kurt Herzog schlägt ebenfalls vor, die jetzt vorliegende Neufassung der Baugestaltungssatzung zu empfehlen, um das Bauvorhaben „Bohm“ voranzutreiben. Er bittet aber auch, die zuvor genannten Tatbestände aufzulisten und mit weiteren Anträgen, die möglicherweise zu der Neufassung der Baugestaltungssatzung von Bürgerinnen und Bürgern gestellt werden, zusammenzufassen. Diese sind dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden

 


Beschluss:

a)  Die Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen des Stadtplaners abgewogen und beschlossen.

b)  Die Neufassung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des Stadtbildes der Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung (Gestaltungssatzung) wird gemäß § 97 (1) NBauO in Verbindung mit § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zur Gestaltungssatzung beschlossen.