Sitzung: 14.06.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/302/2012
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 06.02.2012 beschlossen,
eine Neufassung der Gestaltungssatzung in Auftrag zu geben.
Nach der Änderung
des Gestaltungsbereiches und der damit verbundenen Überarbeitung und
rechtlichen Würdigung der Begründung, wurden mit Schreiben vom 30.04.2012 die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, eine
Stellungnahme zu der Neufassung der Gestaltungssatzung abzugeben. Gleichzeitig
wurde der Entwurf der Neufassung
der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des
Stadtbildes der Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung
(Gestaltungssatzung) in der Zeit vom 07.05.2012 bis einschließlich 06.06.2012
öffentlich ausgelegt.
Während der
öffentlichen Auslegung sind Anregungen vom Landkreis, von der Handwerkskammer
Braunschweig-Lüneburg-Stade und eines Bürgers vorgetragen worden, die abzuwägen
sind (siehe Anlage).
Ausschussvorsitzende
Birgit Stute erläutert, dass es den Mitgliedern des Rates der Stadt Dannenberg
(Elbe) nicht zuzumuten ist, einen Sachverhalt, der die Neufassung der „
Örtlichen Bauvorschrift“ betrifft und 70 Seiten umfasst, einen Tag vor der Sitzung
per Post zu erhalten. Sie bemängelt diesen Tatbestand und bezeichnet ihn als
„Unverschämtheit“ und weist darauf hin, dass viele Tatbestände in den Papieren
schon vor Wochen bekannt waren. Diese hätten abgearbeitet werden können, um
allen Ratsmitgliedern rechtzeitig eine Vorlage zukommen zu lassen. Des Weiteren
bemängelt sie, dass das Papier, das den Ratsmitgliedern vorgelegt wurde, nur
einseitig bedruckt ist. Auch die Art der Zusammenstellung ohne Heftwerk ist
nicht akzeptabel. Des Weiteren fragt sie, warum diese Vorlage nicht im
Ratssystem eingestellt war, da es sich um eine öffentliche Entscheidungsvorlage
handelt. Sie bittet, in der Zukunft solche Vorgehensweisen auszuschließen. Auch
eine Verwaltung muss sich der heutigen Zeit anpassen.
Stellv. Stadtdirektorin
Petra Steckelberg gibt Birgit Stute recht. Sie weist jedoch darauf hin, dass es
Wunsch der Bürgermeisterin der Stadt Dannenberg (Elbe) war, den Termin der
Ausschusssitzung so schnell wie möglich nach Fristablauf anzusetzen. Da viele
neue Ratsmitglieder zum ersten Mal mit der Baugestaltungssatzung befasst sind,
hätten Änderungen aber besser dargestellt werden müssen, um den
Entscheidungsträgern eine gute Vorbereitungsgrundlage zu geben. Sie bittet um
Entschuldigung.
Nach dem
umfassenden Vortrag von Fachbereichsleiter Jens Hesebeck gibt auch
Ausschussmitglied Dr. Hans-Christian Lange seine Bedenken hinsichtlich einer
Entscheidung am heutigen Tage bekannt. Seine Fraktion hat sich erst heute mit
den Rahmenbedingungen auseinandersetzen können und hatte dafür lediglich eine
Stunde Zeit. Aus diesem Grunde bittet die Fraktion zunächst um folgende
Änderungen:
- Alle
Einschränkungen, die darauf abzielen, dass Solaranlagen nicht zulässig
sind, sollen aus dem Satzungstext entfernt werden. Die Stadt Dannenberg
(Elbe) sieht sich als federführende Kommune in der Region, um die
erneuerbaren Energien zu befördern. Aus diesem Grunde ist eine Neufassung
der Baugestaltungssatzung mit diesen Einschränkungen nicht tragbar.
- Der
Bereich des Gebäudebestandes nya nordiska in der Marschtorstraße und der
Sparkasse Uelzen/Lüchow-Dannenberg am Mühlentor sind auch in der
Neufassung der Baugestaltungssatzung ausgespart worden. Dies ist für seine
Fraktion nicht plausibel. Dr. Hans-Christian Lange bittet darum, dass
dieser Bereich ebenfalls von der Regelung der Baugestaltungssatzung
erfasst wird. Einheitlichkeit ist zu gewährleisten. Deshalb muss jeder
Gebäudebestand gleich behandelt werden.
- Hinsichtlich
der Fensterbekleidungen regt Ausschussmitglied Dr. Hans-Christian Lange
an, den Bedenken des Landkreises nachzugeben.
Fachbereichsleiter
Jens Hesebeck gibt entsprechende Begründungn:
Die
Gebietsabgrenzungen für den Bereich nya nordiska und der Sparkasse basieren auf
Beschlüsse der vergangenen Legislaturperioden. Beide Gebäudebestände können
nicht mehr Gegenstand in einem Verfahren zur Neufassung der
Baugestaltungssatzung sein. Sowohl die geforderten Bestimmungen nach der freien
Handhabe von Solaranlagen als auch die Neuaufnahme der Bereiche nya nordiska
und Sparkasse Uelzen/Lüchow-Dannenberg sind auslegungsrelevante Änderungen.
Sollte der Beschluss mit diesen Änderungen gefasst werden, ist eine erneute
Auslegung erforderlich.
Im Falle einer
Neuauslegung mit relevanten Änderungen wird aber hiermit zu rechnen sein, da
sicherlich Anregungen und Einwendungen eingehen werden, die geprüft werden
müssten.
Ausschussmitglied
Ernst Bader bittet Ausschussmitglied Dr. Christian Lange zu bedenken, dass er
auch in der letzten Legislaturperiode bereits Ratsmitglied war. Diese
Sitzungsfolge des heutigen Tages ist angelegt worden, um das Bauvorhaben „Bohm“
zu befördern. Ausschussmitglied Ernst Bader fragt, ob es gewollt ist, dass dem
Bauherrn Bohm unter den vorgenannten rechtlichen Rahmenbedingungen zuzumuten
ist, ein weiteres Vierteljahr auf den Fortgang seiner Baumaßnahme warten zu
müssen. Auch seiner Fraktion ist bewusst, dass der Grundstückseigentümer Markus
Bohm auf den Beschluss zur Neufassung der Baugestaltungssatzung wartet.
Ausschussmitglied
Dr. Hans-Christian Lange hält dem entgegen, dass seine Fraktion in der letzten
Legislaturperiode aus zwei Mitgliedern bestand, jetzt aus sieben Mitgliedern
besteht.
Stellv.
Stadtdirektorin Petra Steckelberg erläutert, dass es derzeit keine gültige
Satzung gibt, die dem Vorhaben von Markus Bohm gerecht wird. Sie schlägt vor,
die Neufassung der Baugestaltungssatzung in der vorgelegten Form zu empfehlen
und zu beschließen und anschließend die Passagen so wie zuvor angeführt erneut
zu beraten.
Diesem Vorschlag
stimmt Ausschussmitglied Günter Voß zu.
Ausschussmitglied
Dr. Hans-Christian Lange bittet um Begründung, warum eine erneute Auslegung zur
Pflicht wird.
Fachbereichsleiter
Jens Hesebeck erläutert, dass sowohl der Wunsch nach der Änderung der
Bestimmungen zu Solaranlagen als auch die Neuaufnahme der Grundstücke nya
nordiska und Sparkasse Uelzen/Lüchow-Dannenberg den Grundzug der Planungen
berühren. Hier werden bestehende Regelungen maßgeblich abgeändert. Dies setzt
eine erneute Auslegung voraus.
Stellv.
Ausschussmitglied Kurt Herzog schlägt ebenfalls vor, die jetzt vorliegende
Neufassung der Baugestaltungssatzung zu empfehlen, um das Bauvorhaben „Bohm“
voranzutreiben. Er bittet aber auch, die zuvor genannten Tatbestände
aufzulisten und mit weiteren Anträgen, die möglicherweise zu der Neufassung der
Baugestaltungssatzung von Bürgerinnen und Bürgern gestellt werden,
zusammenzufassen. Diese sind dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Nach Abschluss der
Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates
der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden
Beschluss:
a) Die Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen des
Stadtplaners abgewogen und beschlossen.
b) Die Neufassung
der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des
Stadtbildes der Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung
(Gestaltungssatzung) wird gemäß § 97 (1) NBauO in Verbindung mit § 10 BauGB als
Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zur Gestaltungssatzung
beschlossen.