Der augenblickliche
Sachstand der Grundsteuerreform ist zusammenfassend in der Vorlage anhand eines
Beitrages des NSGB dargestellt. Demnach befinden sich eine Auswahl von
Grundsteuerdaten aus 43 Gemeinden, sowie die Daten der Stadt Potsdam, mit
insgesamt 24.480 Stichprobendaten, zurzeit in der Probeberechnung.
Die Probeberechnung
wird durchgeführt für die 3 verschiedenen Reformmodelle. Dabei sollen für jedes
Modell auch die Bürokratie- und Verwaltungskosten ermittelt werden. Sollte es
zwischen den Ländern nicht zu einer Einigung auf ein gemeinsames Modell kommen,
wird vermutlich eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länderebene
zur Diskussion stehen.
Als Startzeitpunkt
für die Umsetzung der Grundsteuerreform wird momentan der 1.1.2014 für realistisch
gehalten.
Die Verwaltung wird
über die weitere Entwicklung berichten.