Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Mit Bescheid vom 30.4.2012 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg den § 4 der Haushaltssatzung 2012 der Gemeinde Gusborn uneingeschränkt genehmigt. In der daneben ergangenen Haushaltsbegleitverfügung weist der Landkreis auf folgende Punkte hin:

 

  1. Da sowohl der Haushaltsplan 2012 als auch die Finanzplanung der Jahre 2013 – 2015 Defizite ausweisen, genügt das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept nicht den gesetzlichen Anforderungen.
  2. Die „freiwilligen Ausgaben“ liegen mit 5,56 % deutlich über der zulässigen Quote von 3%.
  3. Das Betreiben des gemeindlichen Kinderspielkreises wird angesichts der großen Haushaltsbelastung in Frage gestellt. Die Gemeinde wird aufgefordert, die Notwendigkeit und Berechtigung eines Spielkreises „eingehend zu überprüfen“ und der Kommunalaufsicht über das Ergebnis der Prüfung bis zum 30.9.2012 zu berichten.
  4. Ab 2013 erwartet der Landkreis eine Anhebung der Realsteuerhebesätze zur Vermeidung weiterer Defizite.