Sitzung: 08.05.2012 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/243/2012
Sachverhalt:
Die Firma Sunflex
Solution Technologie GmbH mit Sitz in 16845 Neustadt/Dosse plant direkt am
Hafen Tießau die Errichtung einer neuen Betriebsstätte zur Verarbeitung von
Sonnenblumenextraktionsschrot, aus dem hochwertiges gentechnisch unverändertes
Protein gewonnen wird und die Schalenresten zu CO-2 neutralen Heizpellets
verarbeitet werden.
Für die
Anfangsphase ist eine Verarbeitung von 75.000 Tonnen Schrot pro Jahr und Produktionsmodul vorgesehen. Insgesamt ist
der Ausbau bis 2017 auf 3 Module vorgesehen mit einer Gesamtkapazität pro Jahr
von 220.000 bis 240.000 Tonnen zu verarbeitendes
Sonnenblumenextraktionsschrotes.
Bei der Errichtung
der ersten Ausbaustufe mit einem Produktmodul werden ca. 18 – 20
Vollerwerbsarbeitsplätze geschaffen. Hierzu gehören Schlosser, Elektriker,
Mess-Steuer- und Reglungstechniker, Mühlenbautechniker und
Logistk-Lagerarbeiter.
Zusätzlich sind für
den kaufmännischen Bereich und für die Geschäftsleitung weitere 4 Personen
vorgesehen. Für die 2 weiteren zu errichtenden Module werden je 14
gewerbliche und ca. 2 kaufmännische
Vollzeitbeschäftigte eingestellt.
Die Anlieferung des
Abfallproduktes aus der Sonnenblumenölherstellung aus Ölmühlen erfolgt über Binnenschiffe
(Schubverbände).Die Entladung erfolgt über ein geschlossenes System in die Produktions- bzw. Lagerhalle.
Der Abtransport der Heizpellets erfolgt ebenfalls per Binnenschiffe.
Das gewonnene
Protein wird in zwei großen Silos zwischengelagert und per LKW (40 to)
abtransportiert. Bei einer Jahresproduktion von ca. 28.000 Tonnen Protein
ergibt das ca. 4 – 5 LKW-Fahrten je Arbeitstag (Montag bis Freitag).
Die
Investitionssumme beträgt ca. 19,8 Millionen Euro. Die Realisierung des Vorhabens soll ab August 2012 umgesetzt und im Frühjahr 2013 mit der Probeproduktion
begonnen werden.
Mit dem Landkreis
und dem Investor wurde sich darauf geeinigt, dass die Aufstellung eines
Bebauungsplans unausweichlich ist, da eine Genehmigung im Außenbereich nach §
35 (2) BauGB durch die Beeinträchtigung mehrerer öffentlicher Belange (z. B.
Biosphärenreservat, die Größe des Betriebes und des dadurch entstehenden
Verkehrs, eine Veränderung des Landschaftsbildes, etc.) nur schwer zu erreichen
ist.
Mit dem Investor
wurde vereinbart, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Nach § 12 BauGB
kann die Stadt Hitzacker (Elbe) durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die
Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage
eines mit der Stadt abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der
Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage
ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung
der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
verpflichtet (Durchführungsvertrag). Der Durchführungsvertrag muss daher nicht
gleich abgeschlossen werden, so dass genug Zeit bleibt, um die Inhalte des
Vertrages zu erarbeiten und festzulegen.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck trägt vor, dass es beim Landkreis einen Scopingtermin zu dem Vorhaben stattgefunden hat. Er
erläutert den Sachverhalt gemäß der Vorlage und berichtet, dass der
Sonnenblumenextraktionsschrot aus Ölmühlen aus Osteuropa kommt.
Rh. Schulz fragt
an, ob bei der Bearbeitung des Sonnenblumenextraktionsschrots Gerüche
entstehen.
Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erwidert,
dass bei dem Verfahren, das angewendet werden soll, keine Gerüche entstehen.
Vorsitzender Herr
v. d. Bussche erkundigt sich nach der Erschließung des Hafengeländes.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck trägt vor, dass die Erschließung über den B-Plan geregelt wird.
Rh. Zühlke möchte mehr über die
Produktionstechnik erfahren, da er sich nicht vorstellen kann, dass nur eine
reine mechanische Trennung des Produktes erfolgt.
Da keine weiteren
Wortmeldungen vorliegen, empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und
Stadtentwicklung einstimmig gemäß Vorlage.
Beschlussvorschlag:
Für den Bereich des
ehemaligen Lager- und Umschlagplatzes des Kalksandsteinwerkes am Tießauer Hafen
wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbehafen Tießau“ aufgestellt.
Mit dem Investor
wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, mit dem der Inverstor u.a. zur Übernahme der Planungs- und
Erschließungskosten verpflichtet wird.