Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, Enthaltungen: 5

Sachverh. BSAE Nr. IX/02 vom 23.04.2012 und SgA Nr. IX/06 vom 26.04.2012.

FBL Ringel erläutert den Sachverhalt.

Rf Molter erklärt, dass sie den Beschluss nicht mittragen kann, weil der Förderverein nach ihrer Auffassung durch die Übertragung mehr Grundsteuern zu zahlen hat.

Nach kurzer Aussprache fasst der SgRat folgenden

 

 


Beschluss:

 

a.       Dem Förderverein der Ortsfeuerwehr Groß Heide wird für den Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses ein Zuschuss in Höhe von 116.000,00 Euro gewährt.
Die Mittel wurden im Haushalt bereitgestellt.


b.      Das Flurstück 204/10 (ehemalige Flurstücke 204/4 und 204/8) der Flur 2 in der Gemarkung Groß Heide werden kostenlos an den Förderverein der Ortsfeuerwehr Groß Heide e.V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Frank Konau, Brackweg 1, 29451 Dannenberg (Elbe) sowie den Ortsbrandmeister kraft Amtes Herrn Henning Peters, Soven 11, 29451 Dannenberg (Elbe), übertragen.
Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten werden aus dem an den Verein zu zahlenden Zuschuss bestritten.
Das Flurstück 1/5 der Flur 2 in der Gemarkung Groß Heide (Übungsplatz) wird dem Förderverein der Ortsfeuerwehr Groß Heide e. V. verpachtet.